Erstellt am 06.05.2009 um 18:08 Uhr von DonJohnson
Was genau verstehst du unter Urlaubsrückruf? Aus dem Urlaub zurück an den Arbeitsplatz zurückrufen? Habt ihr einen BR?
Erstellt am 06.05.2009 um 18:33 Uhr von nicoline
Kein Rückruf aus dem Urlaub
Hat der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer den Urlaub einmal gewährt, so ist er daran gebunden und nicht berechtigt, den Urlaubenden wieder zurückzurufen.
Diese gesetzlich Vorschrift des § 1 Bundesurlaubgesetzes (BUrlG) kann auch nicht durch eine individuelle Vereinbarung in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, auf Verlangen den Urlaub abzubrechen, umgangen werden. Ein Erholungsurlaub ist dann nicht gewährleistet, wenn der Arbeitnehmer trotz Freistellung ständig damit rechnen muss, zur Arbeit abgerufen zu werden, entschied das Bundesarbeitgericht.
BAG 20.06.2000 Aktenzeichen: 9 AZR 405/99
Erstellt am 07.05.2009 um 16:31 Uhr von mulle
Dann will ich mich mal melden, da o. g. Problem mich betrifft und noch ein wenig verzwickter ist, als es sich so darstellt. Dazu muss ich bischen weiter ausholen.
Am 09.02. habe ich den Urlaub für das gesamte Jahr 2009 eingereicht. Die Planung war wie folgt.
04.05.09-08.05.09 =5Tage
17.08.09-17.08.09 =1Tag
07.09.09-18.09.09 =10Tage
21.12.09-31.12.09 =7Tage
Alles prächtig und bis zum 15.März kam auch keine Rückmeldung über Genehmigung oder Ablehnung. (15.März ist Stichtag lt. BVereinbarung)
Resturlaub: 4Tage
Die entschloss ich mich am 18.05.09-22.05.09 =4Tage zu nehmen. Diesen Urlaub reichte ich am 22.04.09 ein und bekam ihn am 23.04.09 genehmigt zurück.
Nun ist mein Frust groß, da wie oben bereits gesagt, der Urlaub vom 18.05. zurück gezogen werden soll.
Netterweise hat die Firmenleitung meinen Urlaub dann schon verplant. Bei uns ist im Sommer drei Wochen Betriebsruhe, sprich 15Tage. Da hab ich aber keinen Urlaub beantragt, da mein Mann und ich immer im September Urlaub nehmen. Hintergrund: keine schulpflichtigen Kinder mehr im Haus. Zumal mein Mann bis Ende Februar seinen Urlaub einreichen muss und dort gleich auf der Liste derer steht, die in der Hauptsaison keinen Urlaub bekommen. Ist mir ja im Prinzip Wurscht wann wir Urlaub machen, nur sollte es noch einen Hauch Sommer geben.
SummaSummarum: ich soll 15 Tage im Sommer nehmen und den Rest im Winter. Toll, da wollte ich aber nicht. Bzw. hatte ich den Urlaub ganz anders aufgeteilt.
Nun frage ich mich, wenn bis zum 15.März keine Reaktion der Firmenleitung kommt, dann kann ich doch meinen urlaub als genehmigt ansehen, so wie er von mir eingereicht wurde? Wenn die Firmenleitung nach dem 15.März erst erfährt, dass drei Wochen im Sommer Betriebsruhe ist, kann ich doch nichts dafür .. muss aber meinen gesamten Plan umstellen, von dem ja auch meine Familie betroffen ist. Das kann´s doch nicht sein....
Mein Mann macht 10 Tage im September, ich hocke im Sommer drei Wochen zu Hause... *grml*
Im Moment kocht mir die Galle und ich frage mich ernsthaft, ob das alles so machbar ist.
LG
Mullemaus
Erstellt am 07.05.2009 um 16:43 Uhr von DonJohnson
Auch das wirft jetzt einige Fragen auf...
Ihr habt eine BV - das ist ja schon mal was. In dieser steht, wie alles geregelt ist. Die Frage wäre, wie diese genau aussieht. Wende dich also an dienen BR, der wird dir vermutlich besser helfen können als wir hier. Weiterhin hat er ein Mitbestimmungsrecht was die Einführung oder Abschaffung von Betriebsurlaub angeht. Auch wenn der AG gewünschten Urlaub des AN nciht gewährt, ist der BR in der Mitbestimmung.
Nochmals zur BV. Hier sollte geregelt sein, wie, wann und ob der eingereichte Urlaub bestätigt wird, oder wenn man bis zu einem gewissen Datum ncihts hört eine solche Genehmigung automatisch als ausgesprochen gilt.
Wenn kurzfristig der Urlaub aberkannt werden muß (egal ob AG oder AN seitig) - sollte auch das in der BV geregelt sein.
Also mein Rat: Gehe zu deinem BR und frage ihn. Schaut euch zusammen die BV an und entscheidet wie ihr weiter vorgehen wollt...
Gruss
DJ