W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeit Auszubildende

P
Passat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wir haben gerade einen Hinweis einer Kollegin bezüglich der Arbeitszeit einer Auszubildenden erhalten. Die Auszubildende des 2. Lehrjahres war für den Spätdienst geplant. (14- 22:30 Uhr). Da zusätzlich jemand für den Nachtdienst gebraucht wurde, hat die Auszubildende von 14-17 Uhr gearbeitet, ist dann nach Hause geschickt worden, um dann von 22:00 -6:30 Uhr den Nachtdienst zu arbeiten. Ingesamt hat Sie also 11,5 h gearbeitet. Dies stellt unserer Meinung nach einen groben Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz dar. (Auszubildende ist 25 Jahre alt). Passiert ist dies aber schon vor 14 Tagen.

Was kann man jetzt noch tun?(außer dem Arbeitgeber mitzuteilen, das es hier zu einem groben Verstoß des Arbeitszeitgesetzes gekommen ist und eine Wiederholung zu unterbleiben hat)

98701

Community-Antworten (1)

R
rkoch

21.06.2012 um 15:05 Uhr

Was kann man jetzt noch tun?

Was willst Du noch tun? Hast Du eine Zeitmaschine?

Das einzig sinnvolle hast Du bereits selbst gesagt. Evtl. ergänzt um den Hinweis, dass auch der Schichtwechsel eines AN von einer Schicht in die andere der MB des BR unterliegt, ebenso die hier vorgekommene Verlängerung der AZ, u.a. damit so etwas nicht passiert. Evtl. kann man das Thema mal in der Betriebsversammlung ansprechen, dass auch die AN selbst darauf zu achten haben, dass sie nicht länger als 10h arbeiten.

Aber sonst? Passiert ist passiert. Wenn Euer AG zugänglich ist, könnt ihr ja noch eine kleine Wiedergutmachung für die Betroffene rausschlagen, Tankgutschein o.ä. Aber auf der anderen Seite könnte so was als Anreiz für die AN aufgefasst werden derartiges öfter zu machen, wenn es dafür einen Bonus gibt.

Abgesehen davon, hat sie wohl kaum 11,5h gearbeitet. Davon gehen die Pausen ab, mindestens 1/2 Stunde, evtl. mehr, z.B. wenn zwischen 14 und 17 Uhr noch eine Pause lag. Aber mehr als 10h waren es sehr wahrscheinlich trotzdem.

Ihre Antwort