Erstellt am 12.01.2007 um 22:04 Uhr von Bergmann
@ holger ,
Wie im Namen steht "Jugend" arbeitsschutzgesetz !Wir haben Bundis in der Ausbildung, die schon 32 Jahre auf´n Buckel haben !
Erstellt am 12.01.2007 um 22:07 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
sag mal, was sind "Bundis"? :-))
Erstellt am 12.01.2007 um 22:08 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Bundisten = Zionisten; also Juden
Erstellt am 12.01.2007 um 22:13 Uhr von Bergmann
@ Kölner ,
kehre in dich !! ;-) ----sei froh das es die Möglichkeit gibt, seine Beiträge zu ändern !!!!
Bundewehrangehörige - nach z-Grabstein haben sie ein bezahltes Anrecht auf wiedereingliederung in ein "normales" Leben und bekommen bei vollen Bezügen eine Ausbildung .
Erstellt am 12.01.2007 um 22:15 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 12.01.2007 um 22:20 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa ,
soweit es konform ist mit ihren Ausbildungsplan , sind sie nicht dem Jugendarbeitsschutzgesetz unterworfen ! Viel anders als ihren jüngeren Kollegen ist´s ja nicht-Berufsschule etc !!
Sie haben den Vorteil sogar noch- Nachtschichtzuschläge o.a. !!
Erstellt am 12.01.2007 um 22:25 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
ICH hab nicht behauptet, dass Jugendliche über 18 nacht's nicht arbeiten dürfen..... :-))
Ich hab nur gefragt, was Bundis sind.....
Erstellt am 12.01.2007 um 22:31 Uhr von Bergmann
Gibt´s hier zwei Mona-Lisa´s ?
Ich habe die Frage 22:13 beantwortet und du fragst nach um 2:15 "Was nun " ?
Was hättest du an meiner Stelle bei dieser Konstellation gemacht ?
Erstellt am 12.01.2007 um 22:36 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
einfach meine Frage beantwortet!
also 1.
Das solltest du eigentlich wissen, es gibt nur eine Mona-Lisa......
2.
wollte ich wissen, wer nun recht hat, Kölner oder du?
Erstellt am 12.01.2007 um 22:43 Uhr von Bergmann
@ Mona-Lisa ,
brabbelbrabbelbrabbel lass es gut sein auf der Basis unsere Fragen/Antworten haben sich zeitlich überschritten !!
....2.
wollte ich wissen, wer nun recht hat, Kölner oder du?.......
-wenn Kölner und ich zu einer Übereinkunft gekommen sind ,lassen wir dir das Abstimmungergebnis zukommen !! ;-))
Erstellt am 12.01.2007 um 22:48 Uhr von Mona-Lisa
@Bergmann,
aber bitte ohne blaue Flecken, Kölner ist auf Grund seines biblischen Alters nur für verbale Auseinandersetzungen geeignet!
Erstellt am 13.01.2007 um 00:07 Uhr von Lotte
Mona-Lisa,
die Lösung steckt irgendwo hier: http://www.bundis.de/
...oder auch nicht... ;-)))
Erstellt am 13.01.2007 um 00:17 Uhr von Bergmann
@ Lotte ,
die Suchmaschinen sind voll mit hochqualifizierten Beiträgen und sowas schleppst du ans Land ? Schäm on you !! ;-)
Du Böse , Du
Erstellt am 13.01.2007 um 10:07 Uhr von Fayence
holger,
für Azubis über 18 J. gelten die Bestimmungen des ArbZG. Die Ausführungen des JArbSchG kommen nicht zur Anwendung; siehe Querverweis §18 Abs.2 ArbZG.
Spezifische Regelungen könnten in einem für Euch geltenden TV zu finden sein .