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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Besonderer Schutz für Auszubildende über 18 Jahre?

H
Holger
Nov 2016 bearbeitet

Dürfen Auszubildende über 18 Jahren nach 22:00 Uhr oder nachts arbeiten? Gelten für Auszubildende über 18 Jahren ähnliche Vorschirften wie sie im Jugendarbeitsschutzgesetz stehen?

6.533014

Community-Antworten (14)

B
Bergmann

12.01.2007 um 23:04 Uhr

@ holger ,

Wie im Namen steht "Jugend" arbeitsschutzgesetz !Wir haben Bundis in der Ausbildung, die schon 32 Jahre auf´n Buckel haben !

M
Mona-Lisa

12.01.2007 um 23:07 Uhr

@Bergmann, sag mal, was sind "Bundis"? :-))

K
Kölner

12.01.2007 um 23:08 Uhr

@Mona-Lisa Bundisten = Zionisten; also Juden

B
Bergmann

12.01.2007 um 23:13 Uhr

@ Kölner ,

kehre in dich !! ;-) ----sei froh das es die Möglichkeit gibt, seine Beiträge zu ändern !!!!

Bundewehrangehörige - nach z-Grabstein haben sie ein bezahltes Anrecht auf wiedereingliederung in ein "normales" Leben und bekommen bei vollen Bezügen eine Ausbildung .

M
Mona-Lisa

12.01.2007 um 23:15 Uhr

also was nun?

B
Bergmann

12.01.2007 um 23:20 Uhr

@ Mona-Lisa ,

soweit es konform ist mit ihren Ausbildungsplan , sind sie nicht dem Jugendarbeitsschutzgesetz unterworfen ! Viel anders als ihren jüngeren Kollegen ist´s ja nicht-Berufsschule etc !!

Sie haben den Vorteil sogar noch- Nachtschichtzuschläge o.a. !!

M
Mona-Lisa

12.01.2007 um 23:25 Uhr

@Bergmann, ICH hab nicht behauptet, dass Jugendliche über 18 nacht's nicht arbeiten dürfen..... :-))

Ich hab nur gefragt, was Bundis sind.....

B
Bergmann

12.01.2007 um 23:31 Uhr

Gibt´s hier zwei Mona-Lisa´s ?

Ich habe die Frage 22:13 beantwortet und du fragst nach um 2:15 "Was nun " ?

Was hättest du an meiner Stelle bei dieser Konstellation gemacht ?

M
Mona-Lisa

12.01.2007 um 23:36 Uhr

@Bergmann, einfach meine Frage beantwortet!

also 1. Das solltest du eigentlich wissen, es gibt nur eine Mona-Lisa......

wollte ich wissen, wer nun recht hat, Kölner oder du?

B
Bergmann

12.01.2007 um 23:43 Uhr

@ Mona-Lisa ,

brabbelbrabbelbrabbel lass es gut sein auf der Basis unsere Fragen/Antworten haben sich zeitlich überschritten !!

....2. wollte ich wissen, wer nun recht hat, Kölner oder du?.......

-wenn Kölner und ich zu einer Übereinkunft gekommen sind ,lassen wir dir das Abstimmungergebnis zukommen !! ;-))

M
Mona-Lisa

12.01.2007 um 23:48 Uhr

@Bergmann, aber bitte ohne blaue Flecken, Kölner ist auf Grund seines biblischen Alters nur für verbale Auseinandersetzungen geeignet!

L
Lotte

13.01.2007 um 01:07 Uhr

Mona-Lisa, die Lösung steckt irgendwo hier: http://www.bundis.de/ ...oder auch nicht... ;-)))

B
Bergmann

13.01.2007 um 01:17 Uhr

@ Lotte ,

die Suchmaschinen sind voll mit hochqualifizierten Beiträgen und sowas schleppst du ans Land ? Schäm on you !! ;-)

Du Böse , Du

F
Fayence

13.01.2007 um 11:07 Uhr

holger,

für Azubis über 18 J. gelten die Bestimmungen des ArbZG. Die Ausführungen des JArbSchG kommen nicht zur Anwendung; siehe Querverweis §18 Abs.2 ArbZG.

Spezifische Regelungen könnten in einem für Euch geltenden TV zu finden sein .

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