Besonderer Schutz für Auszubildende über 18 Jahre?
Dürfen Auszubildende über 18 Jahren nach 22:00 Uhr oder nachts arbeiten? Gelten für Auszubildende über 18 Jahren ähnliche Vorschirften wie sie im Jugendarbeitsschutzgesetz stehen?
Community-Antworten (14)
12.01.2007 um 23:04 Uhr
@ holger ,
Wie im Namen steht "Jugend" arbeitsschutzgesetz !Wir haben Bundis in der Ausbildung, die schon 32 Jahre auf´n Buckel haben !
12.01.2007 um 23:07 Uhr
@Bergmann, sag mal, was sind "Bundis"? :-))
12.01.2007 um 23:08 Uhr
@Mona-Lisa Bundisten = Zionisten; also Juden
12.01.2007 um 23:13 Uhr
@ Kölner ,
kehre in dich !! ;-) ----sei froh das es die Möglichkeit gibt, seine Beiträge zu ändern !!!!
Bundewehrangehörige - nach z-Grabstein haben sie ein bezahltes Anrecht auf wiedereingliederung in ein "normales" Leben und bekommen bei vollen Bezügen eine Ausbildung .
12.01.2007 um 23:15 Uhr
also was nun?
12.01.2007 um 23:20 Uhr
@ Mona-Lisa ,
soweit es konform ist mit ihren Ausbildungsplan , sind sie nicht dem Jugendarbeitsschutzgesetz unterworfen ! Viel anders als ihren jüngeren Kollegen ist´s ja nicht-Berufsschule etc !!
Sie haben den Vorteil sogar noch- Nachtschichtzuschläge o.a. !!
12.01.2007 um 23:25 Uhr
@Bergmann, ICH hab nicht behauptet, dass Jugendliche über 18 nacht's nicht arbeiten dürfen..... :-))
Ich hab nur gefragt, was Bundis sind.....
12.01.2007 um 23:31 Uhr
Gibt´s hier zwei Mona-Lisa´s ?
Ich habe die Frage 22:13 beantwortet und du fragst nach um 2:15 "Was nun " ?
Was hättest du an meiner Stelle bei dieser Konstellation gemacht ?
12.01.2007 um 23:36 Uhr
@Bergmann, einfach meine Frage beantwortet!
also 1. Das solltest du eigentlich wissen, es gibt nur eine Mona-Lisa......
wollte ich wissen, wer nun recht hat, Kölner oder du?
12.01.2007 um 23:43 Uhr
@ Mona-Lisa ,
brabbelbrabbelbrabbel lass es gut sein auf der Basis unsere Fragen/Antworten haben sich zeitlich überschritten !!
....2. wollte ich wissen, wer nun recht hat, Kölner oder du?.......
-wenn Kölner und ich zu einer Übereinkunft gekommen sind ,lassen wir dir das Abstimmungergebnis zukommen !! ;-))
12.01.2007 um 23:48 Uhr
@Bergmann, aber bitte ohne blaue Flecken, Kölner ist auf Grund seines biblischen Alters nur für verbale Auseinandersetzungen geeignet!
13.01.2007 um 01:07 Uhr
Mona-Lisa, die Lösung steckt irgendwo hier: http://www.bundis.de/ ...oder auch nicht... ;-)))
13.01.2007 um 01:17 Uhr
@ Lotte ,
die Suchmaschinen sind voll mit hochqualifizierten Beiträgen und sowas schleppst du ans Land ? Schäm on you !! ;-)
Du Böse , Du
13.01.2007 um 11:07 Uhr
holger,
für Azubis über 18 J. gelten die Bestimmungen des ArbZG. Die Ausführungen des JArbSchG kommen nicht zur Anwendung; siehe Querverweis §18 Abs.2 ArbZG.
Spezifische Regelungen könnten in einem für Euch geltenden TV zu finden sein .
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