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Berufschule/Büro Auszubildende - Fahrtzeit von der Schule zum Büro nicht als Arbeitszeit?

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Riri
Nov 2016 bearbeitet

Die Auszubildende unserer Firma (älter als 18 Jahre) beklagt sich darüber, dass sie nach der Berufschule, die um ca. 13 Uhr endet, noch in den Betrieb kommen muss und die Fahrtzeit von der Schule zum Büro nicht als Arbeitszeit angerechnet wird.

Frage: Müssen Auszubildende nach der Berufschule noch ins Büro ? Ist es in Ordnung, dass die Zeit, die benötigt wird, um den Weg von der Schule
zum Büro zurückzulegen, als Pause, also nicht als Arbeitszeit gerechnet wird?

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Community-Antworten (1)

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Fayence

07.10.2006 um 11:06 Uhr

Riri, die Azubis über 18 J. haben keinen Grund zur Klage!

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