Erstellt am 19.11.2014 um 15:44 Uhr von Kölner
Das ist superschwer zu deuten, was Du gemeint haben könntest...
ÜStd. sind regelmäßig durch den BR zu genehmigen, wenn sie nichts anderes (z.B. im Rahmen einer Betriebsvereinbarung) vereinbart. Die maximale Arbeitszeit am Tag beträgt 10 Std. und die wöchentliche AZ von 60 Std. (in der Spitze) und im Jahresdurchschnitt von 48 Std. darf auch nicht überschritten werden...
Erstellt am 19.11.2014 um 17:26 Uhr von gironimo
>Überstunden werden nicht vom br genehmigt<
und trotzdem werden Überstunden gemacht? Das kann doch wohl nicht sein? Da muss der BR doch einmal aktiv werden. Der muss dann ggf. auch mal seine Rechte einfordern (siehe auch § 23.3 BetrVG).