Wiedereingliederung eines BRM
Ab januar 2015 kommt eins unserer BRM nach 1,5 Jahren Krankheit mit BEM wieder. Wir wissen, dass sie bei Bedarf bzw. wenn sie es sich zutraut auch in den Sitzungen teilnehmen kann. Allerdings ist uns nicht ganz klar, ob die Kollegin dann auch die selben Aufgaben übernimmt nach der Wiedereingliederung wie vor ihrer Erkrankung. Die Kollegin war Vorsitzende. Außerdem sind wir uns unsicher, ob sie dann ganz automatisch als Vollmitglied zählt oder dann ein Ersatzmitglied ist. Die interne Aufteilung des Gremiums hat sich natürlich mittlerweile geändert, so dass der Posten des Vorsitzenden und des Stellvertreters neu vergeben wurde. Danke schonmal vorab für die Antworten!
LG Linda
Community-Antworten (4)
19.11.2014 um 16:30 Uhr
MOOOOOMENT! Sie war vor 1,5 Jahren letztmalig im BR? Habt ihr nicht in diesem Jahr neu gewählt? Ist sie gewählt worden? Hat sie soviele Stimmen, dass sie ordentliches BRM wäre und jetzt das bis zu diesem Zeitpunkt vertretende EBRM wieder in die zweite Reihe setzt?
Bevor das nicht beantwortet ist, kann hier niemand valide Aussagen geben.
19.11.2014 um 16:36 Uhr
Wir haben letztes Jahr schon gewählt. Danach ist sie wegen Krankheit ausgefallen. Sie ist gewählt worden und war auch ordentliches Mitglied. Das EBRM würde dann theoretisch in die zweite Reihe gehen.
19.11.2014 um 16:41 Uhr
Dann nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch: Das EBRM rückt wieder ins zweite Glied.
Wenn nach dem Ausfall der damaligen BRV ein NEUER BRV gewählt wurde, dann ist dieser weiterhin im Amt. Wenn der Stellv. die Geschäfte der kranken BRV vertreten hat, dann wird sie zunächst auch wieder BRV sein nach ihrer Rückkehr. Das ist sie solange, wie ihr nichts anderes beschließt. Ihr könntet das jederzeit anders wählen.
19.11.2014 um 16:48 Uhr
Danke! Das hilft uns weiter.
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