W.A.F. LogoSeminare

Wiedereingliederung eines BRM

Z
zuckerpuffel
Jan 2018 bearbeitet

Ab januar 2015 kommt eins unserer BRM nach 1,5 Jahren Krankheit mit BEM wieder. Wir wissen, dass sie bei Bedarf bzw. wenn sie es sich zutraut auch in den Sitzungen teilnehmen kann. Allerdings ist uns nicht ganz klar, ob die Kollegin dann auch die selben Aufgaben übernimmt nach der Wiedereingliederung wie vor ihrer Erkrankung. Die Kollegin war Vorsitzende. Außerdem sind wir uns unsicher, ob sie dann ganz automatisch als Vollmitglied zählt oder dann ein Ersatzmitglied ist. Die interne Aufteilung des Gremiums hat sich natürlich mittlerweile geändert, so dass der Posten des Vorsitzenden und des Stellvertreters neu vergeben wurde. Danke schonmal vorab für die Antworten!

LG Linda

1.24504

Community-Antworten (4)

K
Kölner

19.11.2014 um 16:30 Uhr

MOOOOOMENT! Sie war vor 1,5 Jahren letztmalig im BR? Habt ihr nicht in diesem Jahr neu gewählt? Ist sie gewählt worden? Hat sie soviele Stimmen, dass sie ordentliches BRM wäre und jetzt das bis zu diesem Zeitpunkt vertretende EBRM wieder in die zweite Reihe setzt?

Bevor das nicht beantwortet ist, kann hier niemand valide Aussagen geben.

Z
zuckerpuffel

19.11.2014 um 16:36 Uhr

Wir haben letztes Jahr schon gewählt. Danach ist sie wegen Krankheit ausgefallen. Sie ist gewählt worden und war auch ordentliches Mitglied. Das EBRM würde dann theoretisch in die zweite Reihe gehen.

K
Kölner

19.11.2014 um 16:41 Uhr

Dann nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch: Das EBRM rückt wieder ins zweite Glied.

Wenn nach dem Ausfall der damaligen BRV ein NEUER BRV gewählt wurde, dann ist dieser weiterhin im Amt. Wenn der Stellv. die Geschäfte der kranken BRV vertreten hat, dann wird sie zunächst auch wieder BRV sein nach ihrer Rückkehr. Das ist sie solange, wie ihr nichts anderes beschließt. Ihr könntet das jederzeit anders wählen.

Z
zuckerpuffel

19.11.2014 um 16:48 Uhr

Danke! Das hilft uns weiter.

Ihre Antwort