Erstellt am 19.11.2014 um 08:59 Uhr von rolfo
Üblicherweise gibt es für Heirat einen Tag Sonderurlaub, für Scheidung bestimmt nicht.
Erstellt am 19.11.2014 um 10:37 Uhr von martinez
er kanns ja mal probieren :)
fragen kostet nichts..
Erstellt am 19.11.2014 um 11:11 Uhr von gironimo
Dazu ist er doch sicherlich vom Gericht geladen worden. Da kann es u.U. tarifliche Regelungen geben.
Erstellt am 19.11.2014 um 15:15 Uhr von Kölner
scheidungstermin ist regelmäßig das persönliche Erscheinen angeordnet. Dann fragt man den AG eben, ob man dafür Urlaub nehmen muss, man nur die Zeit nacharbeitet oder § 616 BGB in Frage käme.
Nur redenden Menschen kann geholfen werden.