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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Sonderurlaub bei Scheidungstermin

V
vader
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ein Mitarbeiter hat einen gerichtlichen Scheidungstermin und fragt an, ob er dafür einen Tag Sonderurlaub beim Arbeitgeber beantragen kann? Oder muss dieser Tag mit Überstunden oder Urlaub abgegolten werden?

4.79104

Community-Antworten (4)

R
rolfo

19.11.2014 um 09:59 Uhr

Üblicherweise gibt es für Heirat einen Tag Sonderurlaub, für Scheidung bestimmt nicht.

M
martinez

19.11.2014 um 11:37 Uhr

er kanns ja mal probieren :) fragen kostet nichts..

G
gironimo

19.11.2014 um 12:11 Uhr

Dazu ist er doch sicherlich vom Gericht geladen worden. Da kann es u.U. tarifliche Regelungen geben.

K
Kölner

19.11.2014 um 16:15 Uhr

scheidungstermin ist regelmäßig das persönliche Erscheinen angeordnet. Dann fragt man den AG eben, ob man dafür Urlaub nehmen muss, man nur die Zeit nacharbeitet oder § 616 BGB in Frage käme. Nur redenden Menschen kann geholfen werden.

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