Sonderurlaub bei Scheidungstermin
Hallo, ein Mitarbeiter hat einen gerichtlichen Scheidungstermin und fragt an, ob er dafür einen Tag Sonderurlaub beim Arbeitgeber beantragen kann? Oder muss dieser Tag mit Überstunden oder Urlaub abgegolten werden?
Community-Antworten (4)
19.11.2014 um 09:59 Uhr
Üblicherweise gibt es für Heirat einen Tag Sonderurlaub, für Scheidung bestimmt nicht.
19.11.2014 um 11:37 Uhr
er kanns ja mal probieren :) fragen kostet nichts..
19.11.2014 um 12:11 Uhr
Dazu ist er doch sicherlich vom Gericht geladen worden. Da kann es u.U. tarifliche Regelungen geben.
19.11.2014 um 16:15 Uhr
scheidungstermin ist regelmäßig das persönliche Erscheinen angeordnet. Dann fragt man den AG eben, ob man dafür Urlaub nehmen muss, man nur die Zeit nacharbeitet oder § 616 BGB in Frage käme. Nur redenden Menschen kann geholfen werden.
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