"Wenn der tarifvertragliche Stundenlohn 13 Euro beträgt, dann ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 10 Euro gegenüber einem Gewerkschaftsmitglied unwirksam. Das Gewerkschaftsmitglied kann also trotz entgegenstehender arbeitsvertraglicher Vereinbarung die Zahlung des tariflichen Stundenlohns verlangen!"
Nur wenn beide Tarifparteien auch einen gültigen Tarifvertrag haben. Ist bspw. der AG kein Mitglied des jeweiligen Arbeitsgeberverbandes hilft die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft an der Stelle nicht weiter.