"Wenn der tarifvertragliche Stundenlohn 13 Euro beträgt, dann ist eine arbeitsvertragliche Vereinbarung eines Stundenlohns von 10 Euro gegenüber einem Gewerkschaftsmitglied unwirksam. Das Gewerkschaftsmitglied kann also trotz entgegenstehender arbeitsvertraglicher Vereinbarung die Zahlung des tariflichen Stundenlohns verlangen!"

Bin ich darüber richtig informiert??