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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Leistung der Krankenkasse

B
Bärlein
Jan 2018 bearbeitet

Ein früherer Mitarbeiter kam zu mir als ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden mit der Frage, dass er als Rentner bei der BEK eine Präventionsmaßnahme nach §20 SGB V 1 angefragt hat und diese ihm bereits am Telefon abgelehnt wurde. Die Aussage war, dass Rentner keine Präventionsmaßnahmen mehr bewilligt bekommen. Ist das richtig? Ein Bekannter von mir, der auch bereits Rentner ist, hat aber erst kürzlich eine Maßnahme bewilligt bekommen.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

14.11.2014 um 18:59 Uhr

Da sollte sich der Kollege einmal bei der KK selbst schlau machen. Wenn er Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann er ggf. den Sozialrechtschutz in Anspruch nehmen.

G
ganther

14.11.2014 um 19:13 Uhr

Sorry Aber die Frage hat hier echt nix verloren

A
AlterMann

15.11.2014 um 20:12 Uhr

Bärlein, es wäre reiner Zufall, wenn Du hier bei dieser Frage auf einen Wissenden stößt. Selbst wenn Dir hier noch jemand eine Antwort gibt, wäre ich damit mehr als vorsichtig.

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