Erstellt am 14.11.2014 um 17:59 Uhr von gironimo
Da sollte sich der Kollege einmal bei der KK selbst schlau machen. Wenn er Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann er ggf. den Sozialrechtschutz in Anspruch nehmen.
Erstellt am 14.11.2014 um 18:13 Uhr von ganther
Sorry Aber die Frage hat hier echt nix verloren
Erstellt am 15.11.2014 um 19:12 Uhr von AlterMann
Bärlein, es wäre reiner Zufall, wenn Du hier bei dieser Frage auf einen Wissenden stößt.
Selbst wenn Dir hier noch jemand eine Antwort gibt, wäre ich damit mehr als vorsichtig.