Erstellt am 14.11.2014 um 15:23 Uhr von Kölner
2012 ist weg...
Der Rest sollte erhalten sein, wenn du ihn geltend machst.
Erstellt am 14.11.2014 um 17:59 Uhr von Cosinus
Schau dir dieses Urteil einmal an und quäle dann deinen Taschenrechner.
BAG Urt. v. 07.08.2012, Az.: 9 AZR 353/10
Hier auch ein Interessantes zu den Pflichten eines AG bei Urlaubsgewährung..
LAG Berlin-Brandenburg • Urteil vom 12. Juni 2014 • Az. 21 Sa 221/14
Dürfte für dich zwar nicht zutreffen, ist aber nicht schlecht, wenn man dieses auch kennt.
Erstellt am 14.11.2014 um 18:33 Uhr von Kölner
Cosinus, gibt mal ne konkrete Antwort:
Wann ist denn der urlaub aus 2013 verfallen? Und mal ohne irgendein Verweis, nur mit eigener Denkleistung.
Erstellt am 14.11.2014 um 19:24 Uhr von nicoline
Der gesetzliche Urlaub von 24 Tagen bei einer 6 Tage Woche und 20 Tagen bei einer 5 Tage Woche, verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Der gesetzliche Urlaub aus 2012 verfällt also spätestens am 31.03.14. In Arbeitsverträgen oder TV können Regelungen enthalten sein, welche die über dem ges. Urlaub liegenden Tage eher verfallen lassen.
Erstellt am 14.11.2014 um 19:49 Uhr von Cosinus
@Kölner
Mache ich doch glatt, wenn auch du selbiges vollbringst. „Sollte“ dürfte wohl keine gewesen sein.
Erstellt am 14.11.2014 um 20:39 Uhr von Kölner
Du wirst es nach nicolines Beitrag ja können.
Werde einfach konkreter und gut ist es.
Erstellt am 15.11.2014 um 16:39 Uhr von Räcer
Ach schau an! Hier jetzt auch.
Wenn der Herr dabei erwischt wurde auch nur ein Schaumschläger zu sein, tritt die leider mangelhafte Erziehung in den Vordergrund.
Gerade du must hier von sich Verziehen reden, wenn Argumente gefragt sind. Ist ja auch nachvollziehbar. Wenn ich nicht mit Argumenten komme, kann mich ja auch keiner als „Dummschwätzer“ titulieren. Aber keine angst, du schaffst das ja auch mit den dir eigenen kurzen Statements.
Erstellt am 15.11.2014 um 20:54 Uhr von Cosinus
@Kölner „Werde einfach konkreter und gut ist es.“
Kannst du dich vielleicht mal entscheiden, was du überhaupt willst?
Macht man es ähnlich wie du, ist es nicht konkret genug und man wird von dir als „Dummschwätzer“ tituliert. Gilt nicht Gleiches für alle und bist dann nicht auch du einer, oder bist du hier etwa gleicher?
Macht man es ausführlicher und entspricht somit deinem Wunsch, ist man in deinen Augen ein Fantasierer, Labernder und was weiß ich nicht noch alles.
Vielleicht entspricht ja Antwort 6, erstellt am 15.11.2014 um 20:25 Uhr zum Thread „wieviel br-mitglieder verbleiben bis wann im betriebsrat“ hier deiner Vorstellung von konkreter werden?