W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsanspruch nach längere Erkrankung

J
Jumping
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich war seit 10.01.2012 bis zum 31.10.2014 durchgehend Arbeitsunfähig. Ich habe ab 01.11.2014 die Arbeit wieder aufgenommen. Kann mir jemand sagen ob ich für die zurückligende Zeiten wo ich Krank war noch Urlaubsansprüche habe und wieviel Urlabstage. Wir haben eine betriebliche Regelung von 30 Tagen Urlaub/Jahr. Bitte um Antworten.

2.45508

Community-Antworten (8)

K
Kölner

14.11.2014 um 16:23 Uhr

2012 ist weg... Der Rest sollte erhalten sein, wenn du ihn geltend machst.

C
Cosinus

14.11.2014 um 18:59 Uhr

Schau dir dieses Urteil einmal an und quäle dann deinen Taschenrechner. BAG Urt. v. 07.08.2012, Az.: 9 AZR 353/10

Hier auch ein Interessantes zu den Pflichten eines AG bei Urlaubsgewährung..

LAG Berlin-Brandenburg • Urteil vom 12. Juni 2014 • Az. 21 Sa 221/14 Dürfte für dich zwar nicht zutreffen, ist aber nicht schlecht, wenn man dieses auch kennt.

K
Kölner

14.11.2014 um 19:33 Uhr

Cosinus, gibt mal ne konkrete Antwort: Wann ist denn der urlaub aus 2013 verfallen? Und mal ohne irgendein Verweis, nur mit eigener Denkleistung.

N
nicoline

14.11.2014 um 20:24 Uhr

Der gesetzliche Urlaub von 24 Tagen bei einer 6 Tage Woche und 20 Tagen bei einer 5 Tage Woche, verfällt 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Der gesetzliche Urlaub aus 2012 verfällt also spätestens am 31.03.14. In Arbeitsverträgen oder TV können Regelungen enthalten sein, welche die über dem ges. Urlaub liegenden Tage eher verfallen lassen.

C
Cosinus

14.11.2014 um 20:49 Uhr

@Kölner Mache ich doch glatt, wenn auch du selbiges vollbringst. „Sollte“ dürfte wohl keine gewesen sein.

K
Kölner

14.11.2014 um 21:39 Uhr

Du wirst es nach nicolines Beitrag ja können. Werde einfach konkreter und gut ist es.

R
Räcer

15.11.2014 um 17:39 Uhr

Ach schau an! Hier jetzt auch.

Wenn der Herr dabei erwischt wurde auch nur ein Schaumschläger zu sein, tritt die leider mangelhafte Erziehung in den Vordergrund.

Gerade du must hier von sich Verziehen reden, wenn Argumente gefragt sind. Ist ja auch nachvollziehbar. Wenn ich nicht mit Argumenten komme, kann mich ja auch keiner als „Dummschwätzer“ titulieren. Aber keine angst, du schaffst das ja auch mit den dir eigenen kurzen Statements.

C
Cosinus

15.11.2014 um 21:54 Uhr

@Kölner „Werde einfach konkreter und gut ist es.“

Kannst du dich vielleicht mal entscheiden, was du überhaupt willst?

Macht man es ähnlich wie du, ist es nicht konkret genug und man wird von dir als „Dummschwätzer“ tituliert. Gilt nicht Gleiches für alle und bist dann nicht auch du einer, oder bist du hier etwa gleicher?

Macht man es ausführlicher und entspricht somit deinem Wunsch, ist man in deinen Augen ein Fantasierer, Labernder und was weiß ich nicht noch alles.

Vielleicht entspricht ja Antwort 6, erstellt am 15.11.2014 um 20:25 Uhr zum Thread „wieviel br-mitglieder verbleiben bis wann im betriebsrat“ hier deiner Vorstellung von konkreter werden?

Ihre Antwort