Annahmeverzug
Guten Morgen, wir haben einen Kollegen, der einen großen Konflikt in seiner Filiale hatte und dort nicht mehr arbeiten möchte. das ist soweit auch mit der GL so abgesprochen und in Ordnung. Der Kollege sollte sich dann in anderen Filialen bewerben (das ist so üblich bei uns, dass man sich selber "aussuchen" kann wo man arbeiten möchte) Der Kollege hat es allerdings, nach längerer Krankheit, etwas sehr schleifen lassen und sich erst spät darum gekümmert. Am liebsten wäre dem Kollegen bezahlte Freistellung, bis er das passende gefunden hat. Da macht die GL natürlich nicht mit. Jetzt hat man den Kollegen zu unbezahlten Urlaub überredet. Die Meinung des BR ist, dass unbezahlter Urlaub in diesem Fall nicht in Ordnung ist, weil es dem Kollegen so "aufgeschwätzt" wurde. Ist der Arbeitgeber nicht in Annahmeverzug, wenn ein AN bereit ist zu arbeiten, es aber noch nicht klar ist wo? (Der Kollege arbeitet bereits seit mehreren Jahren bei uns)
Community-Antworten (10)
14.11.2014 um 10:52 Uhr
Der Kollege soll sich zuerst einmal freuen, dass ihm der neue Arbeitsplatz ermöglicht wird. Solange der AG ein Arbeiten am alten Platz nicht untersagt gibt es auch keinen Annahmeverzug. Gerade vor dem Hintergrund dass der AG hier recht kompromissbereit war und der Kollege bei seinem ureigenen Interesse die Sache schweifen ließ würde ich in der Sache jetzt nicht auch noch unbezahlte Freistellung fordern.
14.11.2014 um 11:15 Uhr
Außerdem hat der Kollege doch eingewilligt beim unbezahlten Urlaub. Wenn er seine Optionen kennen will soll er zum Anwalt
14.11.2014 um 11:16 Uhr
Ihr müsst euch entscheiden, entweder ihr könnt euch den Arbeitsplatz selbst aussuchen (wie auch immer das gehen soll), dann soll er mal machen, oder er wird vom AG eingesetzt, das will es aber nicht. Na was denn nun? Annahmeverzug ist doch etwas ganz anderes.
14.11.2014 um 11:26 Uhr
...er hat aber nicht ewig Zeit sich etwas zu suchen, die Abmachung war, dass er sich bis Anfang November zumindest andere Filialen angeschaut hat. Der Kollege wäre auch bereit für den Übergang irgendwo zu arbeiten, das wäre auch möglich, da im Moment viele Stellen offen sind. Der BR fragt sich, warum man den Kollegen dann nicht übergangsweise in einer Filiale arbeiten lässt, so entsteht der Eindruck, dass der AG den Kollegen eher ganz loswerden möchte...und ihn mit unbezahlten Urlaub "mürbe machen möchte"
14.11.2014 um 11:42 Uhr
Das sehe ich ganz und gar nicht so, weil:
Am liebsten wäre dem Kollegen bezahlte Freistellung, bis er das passende gefunden hat Er will also nicht IRGENDWO eingesetzt werden. Da ist er mit dem unbezahlten frei gut bedient.
14.11.2014 um 12:02 Uhr
@Dezibel ...eigentlich wäre es ihm am liebsten bezahlt freigestellt zu werden, aber unbezahlten Urlaub möchte er noch weniger als "irgendwo" zu arbeiten...
14.11.2014 um 12:30 Uhr
Das Leben und die Arbeitswelt sind aber kein Wunschkonzert.
Dass der AG einem Wechsel nur dann zustimmt, wenn er komplett fix ist und einen evtl. sogar nicht einfachen Mitarbeiter nicht relativ planlos durch die Filialen springen lassen will, bis der Herr sich bequemt, endlich eine Entscheidung zu treffen, ist doch selbstverständlich.
14.11.2014 um 12:34 Uhr
Im bisherigem Werk kann kein Annahmeverzug entstehen da man sich ja einig ist das er da nicht mehr hin kommt. In den anderen Werken kann kein Annahmeverzug entstehen, da er ja seine Arbeitskraft nicht exliziet dort angeboten hat.....und das immer wieder auf´s neue.
Annahmeverzug entsteht in eurem Fall nur wenn er seine Arbeitskraft anbietet, der AG diese jdoch nicht annimmt.
14.11.2014 um 18:56 Uhr
Ich finde es schon als ein Entgegenkommen, dass man den Kollgen in den unbezahlten Urlaub schickt, bis er sich mal entschieden hat, wo er denn nun arbeiten möchte. Der AG könnte ja auch darauf bestehen, dass er bis dahin in der alten Filiale arbeitet.
15.11.2014 um 21:41 Uhr
Also hier kommen einige auf Gedanken ich möchte bezahlt frei gestellt werden bis ich mich entschieden habe wo ich arbeiten möchte...einigen Leuten gehört doch ein Tritt in den A.....
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