Erstellt am 12.11.2014 um 16:52 Uhr von Pickel
Bei so wenigen Infos wird dir hier NIEMAND wird dir hier eine vernüftige Antwort geben können.
Grundsätzlich: Hintergrund ist ein verständliches Anliegen. Sollte man also zumindest wohlwollend prüfen.
BR ist dann gefragt, wenn ihr keine anders lautenden Vereinbarungen habt (BV etc)
Entscheidend ist dann noch, was in den AV zum Samstag steht. Prinzipiell ist das erst einmal aber ein Werktag wie jeder andere auch.
Die Frage des Zeitausgleichs liegt wiederum am Individuum. Einen gutverdienden Außendienstler wird man (so es AVlich geregelt ist) zumuten müssen & können, auch einmal am Samstag Überstunden ohne Zeitausgleich zu machen. Beim Azubi für die Getränkeauuffüllung sieht es sicher anders aus...
Erstellt am 12.11.2014 um 19:41 Uhr von gironimo
Nehmen wir mal an, dass bei Euch Samstag nicht gearbeitet wird. Wenn dann also ein Meeting angesetzt wird, bei der die AN anwesenheitspflicht haben, muss der BR natürlich zustimmen, da sich ja die Verteilung der Arbeitszeit auf die Wochentage ändert. Bei der Gelegenheit handelt Ihr natürlich die Bedingungen für Euer ok aus. Denkt auch daran, das die AD-ler, die an dem Meetuiing teilnehmen müssen noch Fahrzeit haben und ggf. die 10 Stunden Höchstarbeitszeit überschritten werden.