Urlaubsgenehmigung
Hallo zusammen,
wie sieht es mit der Urlaubsgenehmigung aus, wenn mich zu 100% eine Fremdfirma in meiner Abwesenheit vertritt? Es betrifft keinen andern Kollegen aus meinem Betrieb.
Kann der AG mir meinen Urlaub verweigern, wenn die Fremdfirma nicht will/ kann? Ist das mein Problem?
Community-Antworten (8)
11.11.2014 um 23:44 Uhr
Es wird dein Problem sein/werden, wenn der AG dir den Urlaub nicht gewährt...
12.11.2014 um 04:52 Uhr
Hey,
na so ganz so einfach sehe ich das nicht.
Vom Grundsatz her muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern den Urlaub nach unseren Wünschen gewähren. Grundlage hierfür ist § 7 (Abs. 1 ) des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG). Danach sind bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Da weder Kollegen davon betroffen sind, sollte mein Urlaub genehmigt werden oder? Wofür hat man eine Fremdfirma? Die hat einen Vertrag unterzeichnet. Solange man es rechtzeitig anmeldet, müssen die die Schicht abdecken. Ansonsten muss ich mich ja immer nach denen richten, Gibt es hier irgendwas, was man dazu nachlesen kann?
12.11.2014 um 09:43 Uhr
Ihr habt eine Fremdfirma, die Ausfälle abdecken soll. Da diese aber (warum auch immer) in diesem einen Fall nicht einspringen kann, ist eine Urlaubsvertretung in der Zeit nicht gewährleistet. Je nachdem, wie wichtig deine durchgehende Arbeitskraft, liegt dann natürlich ein wichtiges betriebl. Interesse vor.
Sollte es häufiger vorkommen, sollte man natürlich mal über das Prinzip mit der Aushilfsfirma reden. Aber dazu kennen wir hier zu wenig Details.
12.11.2014 um 09:50 Uhr
Hallo,
Die Wichtigkeit meiner Person ist nicht so gravierend. Es will nur keiner die Aufgabe machen. Betriebliche Notwendigkeit heisst das keiner meine Arbeit erledigen kann, was ja nicht stimmt.
12.11.2014 um 10:50 Uhr
Zitat (NordischJung): "Die Wichtigkeit meiner Person ist nicht so gravierend."
Ist immer wieder komisch, wenn es um den Urlaub (oder ähnliches) geht, dann hält sich jeder AN für entbehrlich. Wenn dann aber der Arbeitgeber meint, ein AN sei eintbehrlich, fühlt dieser sich plötzlich unentbehrlich...
Aber zurück zur Frage: Ich halte die Argumentation des Arbeitgebers für sehr dünn. Ob diese Begründung einer rechtlichen Überprüfung standhielte? Immerhin wird hier der Willkür Tür und Tor geöffnet.
12.11.2014 um 10:52 Uhr
Betriebliche Notwendigkeit heisst das keiner meine Arbeit erledigen kann, Woher hast Du die Definition?
was ja nicht stimmt. Na, wenn der Vertreter nicht vertreten kann ... Denkst Du, da sitzen paar Leute und warten, wenn Du Urlaub nimmst, dass sie arbeiten dürfen? Also: Keiner da, der deine Arbeit erledigen kann.
12.11.2014 um 11:05 Uhr
Zitat (Dezibel): "Na, wenn der Vertreter nicht vertreten kann ... Denkst Du, da sitzen paar Leute und warten, wenn Du Urlaub nimmst, dass sie arbeiten dürfen?"
Das ist im Wesentlichen der Sinn und Zweck von Arbeitsverleihern: Auftragsspitzen und kruzfristigen Personalmangel abdecken.
12.11.2014 um 11:07 Uhr
NordischJung
Willst Du ehrliche Antworten? Die hast du nun hier bekommen. Es gibt viel was für den AG spricht und eventuelle Angriffspunkte gegen seine Argumentation. Nimm diese und bewerte sie.
Ich habe aber eher den Eindruck du willst hier eine bestimmte Antwort erhalten. Dafür ist dieses Forum nicht da
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