Erstellt am 17.09.2007 um 11:39 Uhr von Mona-Lisa
@Hollywu,
das ist Privatvergnügen und wird sicherlich nicht in Form von Geld oder Zeit ausgeglichen....
Es zwingt dich ja keiner, bereits am Vorabend anzureisen. Die Schulung beginnt am Montagmorgen.
Erstellt am 17.09.2007 um 11:53 Uhr von uhu
@ Mona-Lisa
die DGB Seminare in den DGB Schulungszentren fangen wirklich schon am Sonntagabend RICHTIG an (19 - 21 Uhr).
Für mich als Freigestellte/n mache ich diese Zeiten nicht geltend. Für unsere nichtfreigestellten BRM wird die Zeit (incl. Anreisezeit) gem. § 37, 3 BetrVG vergütet.
Erstellt am 18.09.2007 um 08:54 Uhr von Hollywu
okay - Danke erstmal!
scheint also auch hier strittig zu sein. Gibt es hierzu irgendwelche genaueren Anhaltspunkte / Urteile oder ähnliches?
Danke und GRuß
Hollywu
Erstellt am 18.09.2007 um 09:04 Uhr von peanuts
"Gibt es hierzu irgendwelche genaueren Anhaltspunkte .."
Anreise betriebsbedingt außerhalb der persönlichen Arbeitszeit = Anspruch auf Freizeitausgleich
Anreise betriebsratsbedingt außerhalb der persönlichen Arbeitszeit = Freizeitvergnügen
Erstellt am 18.09.2007 um 09:07 Uhr von Petrus
@Hollywu: Nur zum Thema "Reisezeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit" gibt es eine BAG-Entscheidung (7 AZR 131/04 vom 10. November 2004): Privatvergnügen. Vielleicht findest Du in der Begründung ein paar Hinweise auf die eigentliche Seminarzeit. Aber ich fürchte, MonaLisa hat recht und UHU einen großzügigen Arbeitgeber
Erstellt am 18.09.2007 um 09:39 Uhr von Hollywu
Super! Danke euch für die Antworten. wollte das ja auch nicht unbedingt "durchboxen" oder so, sondern nur die leidige interne Diskussion beenden! Nicht das ich da missverstanden werde ;-)
Danke und Gruß
Hollywu