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Seminarzeiten Vergütung

R
Redbaron
Nov 2016 bearbeitet

Hallo mal wieder, wir (2 BR Kollegen) waren auf einem Arbeitsrechtseminar (Arbeitsrecht 3) in Bad Münder die Anreise erolgt Sonntags bis 16.00 Uhr (also von Sonntags bis Freitags) Anreise am Sonntag mit dem PKW 2,5 Std anfahrtzeit, dann einweisung in das Haus (Sicherheitsunterweisung)

Wir Arbeiten in Kontischicht, und so also auch am Wochenende, der Sonntag der Anreise war aber Freischicht.

Die Personalabteilung hat es abgelehnt die Zeit am Sonntag zu vergüten, mit der begründung das es sich nicht um ausfall handel da ja Freischicht war.

Heist das wennich z.b. beim nächstenmal zwei Freischichten z.b. am Mi und Do habe, das ich das auch nicht Vergütet bekomme? und ist das Korrekt das uns der Sonntag nicht vergütet wird ?

Auf unterstützung des BRV brauchen wir nicht hoffen, weil Wir Opposition sind :-)

wie können wir da vorgehen ?

1.95001

Community-Antworten (1)

P
Petrus

12.11.2010 um 18:12 Uhr

http://www.waf-seminar.de/index.php?Site=Schulungsanspruch&Menue=Häufig_gestellte_Fragen#7

Heist das wenn ich z.b. beim nächstenmal zwei Freischichten z.b. am Mi und Do habe, dass ich das auch nicht Vergütet bekomme?

Korrekt. Du weißt also, in welchen Wochen Du keine Seminare besuchen solltest ;-) Wenn es in den Wochen, wo du während der Seminar- und Reisetage keine Freischicht hast, nur Seminare am anderen Ende von Deutschland gibt, musst Du eben weiter reisen.

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