Hallo mal wieder,
wir (2 BR Kollegen) waren auf einem Arbeitsrechtseminar (Arbeitsrecht 3) in Bad Münder
die Anreise erolgt Sonntags bis 16.00 Uhr (also von Sonntags bis Freitags) Anreise am Sonntag mit dem PKW 2,5 Std anfahrtzeit, dann einweisung in das Haus (Sicherheitsunterweisung)

Wir Arbeiten in Kontischicht, und so also auch am Wochenende, der Sonntag der Anreise war aber Freischicht.

Die Personalabteilung hat es abgelehnt die Zeit am Sonntag zu vergüten, mit der begründung das es sich nicht um ausfall handel da ja Freischicht war.

Heist das wennich z.b. beim nächstenmal zwei Freischichten z.b. am Mi und Do habe, das ich das auch nicht Vergütet bekomme?
und ist das Korrekt das uns der Sonntag nicht vergütet wird ?

Auf unterstützung des BRV brauchen wir nicht hoffen, weil Wir Opposition sind :-)

wie können wir da vorgehen ?