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Entgeldfortzahlung

D
Drehrumbum
Jan 2018 bearbeitet

hallo muss der AG bei Krankheit oder Urlaub auch die Zuschläge für Nachtschichten bezahlen oder nur die reine Arbeitszeit

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Community-Antworten (6)

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Hasenfuss

08.11.2014 um 10:42 Uhr

Das kommt darauf an. Deine Frage ist zu pauschal, weil die Hintergrundinfos fehlen. Gibt es einen Betriebsrat bei Euch und damit eventuelle Betriebsvereinbarungen? Gibt es einen Tarifvertrag der bei Euch gültig ist ?

G
gironimo

08.11.2014 um 11:52 Uhr

Vielleicht hilft Dir der § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz weiter

D
Drehrumbum

08.11.2014 um 13:36 Uhr

Ja wir haben einen TV da steht aber wenn tatsächlich geleisteten z.b.NS werden Zuschläge gezahlt meine Frage ist das bei Urlaub und Krankheit auch so

B
BRVHansel

08.11.2014 um 14:16 Uhr

Wenn ein TV dieses von geleisteten Tätigkeiten abhängig macht (tatsächlich), dürfte die Antwort klar sein. Wäre es nicht so, kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls und das betrieblich Gelebte an, und ist nicht mal so generell zu beantworten.

H
Hasenfuss

08.11.2014 um 20:38 Uhr

Lies Deinen TV und schau was bisher üblich war. Also bei uns wird bei Urlaub der Durchschnitt der letzten drei Monate genommen. Bei Krankheit gibts keine Zuschläge. Das ergibt sich aber aus unserem dem TV.

H
Hasenfuss

09.11.2014 um 21:47 Uhr

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