Hallo zusammen,

in unserem Betrieb werden Dienste im Rahmen einen Grunddienstplanes (4 Wochen Rhythmus) geplant. Regelmäßig gibt es dort notwendige Änderungen der einzelnen AN aufgrund von Vertretungen bei Krankheit, Urlaub o. ä.
Nun zu meiner Frage: Ein Arbeitnehmer (Teilzeit) hat sich bereit erklärt, zusätzlich zu seinen "normalen" Diensten, weitere Schichten zu übernehmen. Dies wird offiziell im Dienstplan erfasst und dokumentiert. Nun wird dieser Mitarbeiter krank. Müssen die geplanten Stunden im Sinne der Entgeldfortzahlung vergütet werden?

Unser AG ist der Meinung, dass die zusätzlichen Schichten nicht vergütet werden müssen, da sie nicht im Grunddienstplan erfasst sind, sondern "nur" im nachträglich veränderten Dienstplan aufgeführt wurden.
Meiner Meinung nach müssen die geplanten, zusätzlichen Schichten auch vergütet werden...
Ich bin mir da aber (aus rechtlicher Sicht) ein wenig unsicher... kann jemand von euch zu diesem Thema (rechtssicher) weiterhelfen?

VG