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Anrechnung von Arbeitszeit bei Krankheit

KCH
Kurt C. Hose
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Betrieb werden Dienste im Rahmen einen Grunddienstplanes (4 Wochen Rhythmus) geplant. Regelmäßig gibt es dort notwendige Änderungen der einzelnen AN aufgrund von Vertretungen bei Krankheit, Urlaub o. ä. Nun zu meiner Frage: Ein Arbeitnehmer (Teilzeit) hat sich bereit erklärt, zusätzlich zu seinen "normalen" Diensten, weitere Schichten zu übernehmen. Dies wird offiziell im Dienstplan erfasst und dokumentiert. Nun wird dieser Mitarbeiter krank. Müssen die geplanten Stunden im Sinne der Entgeldfortzahlung vergütet werden?

Unser AG ist der Meinung, dass die zusätzlichen Schichten nicht vergütet werden müssen, da sie nicht im Grunddienstplan erfasst sind, sondern "nur" im nachträglich veränderten Dienstplan aufgeführt wurden. Meiner Meinung nach müssen die geplanten, zusätzlichen Schichten auch vergütet werden... Ich bin mir da aber (aus rechtlicher Sicht) ein wenig unsicher... kann jemand von euch zu diesem Thema (rechtssicher) weiterhelfen?

VG

64402

Community-Antworten (2)

C
Catweazle

27.02.2019 um 15:35 Uhr

Die Stunden müssen immer vergütet werden wenn der Kollege ohne Krankheit gearbeitet hätte. Der Name des Dienstplanes ist unerheblich. Der Anspruch besteht selbst wenn es keinen Plan gibt.

N
nicoline

27.02.2019 um 15:40 Uhr

Krank im Zeitkonto Ist die regelmäßige Arbeitszeit längere Zeit ungleichmäßig verteilt worden und hätte ein Arbeitnehmer Zusatzschichten oder längere Schichten leisten müssen, wenn er nicht krank geworden wäre, dann müssen ihm diese Zeiten im Krankheitsfall auf dem Zeitkonto gutgeschrieben werden. Eine betriebliche Regelung, wonach Zeitschulden nur durch tatsächliche Arbeitsleistung ausgeglichen werden können, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG. (BAG vom 13.02.2002 - 5 AZR 470/00)

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