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AG setzt MA unter Druck, damit dieser bestehende Rechte nicht durchsetzt

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Pareo
Mrz 2020 bearbeitet

HAllo zusammen,

als Betriebsratsvorsitzende bin ich momentan mit folgendem Fall konfrontiert und hätte gerne eine Einschätzung dazu, ob es sich hierbei schon um eine Art des Bossing handelt und wie wir als Gremium ggf. dagegen vorgehen können.

Zum Hintergrund: In unserem Betrieb wird es entgegen dem Inhalt des Entgeldfortzahlungsgesetz im Falle einer AU nur der Grundlohn gezahlt, nicht aber etwaige am Tag der AU angefallene Sonn-/Feiertags oder CvD-Zuschläge. Wir sind uns der Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens bewusst und haben hierzu auch schon mehrere Gespräche mit dem AG geführt. Dieser hat sich daraufhin jedoch vorbehalten, die Höhe der zu zahlenden Zuschläge (aktuell 30% für Sonn-/Feiertagsarbeit, 20% für Nachtarbeit und 1,50€ bzw. 2,5߀ / Stunde für den Einsatz als CvD) generell zu kürzen, sollten wir die komplette Entgeldfortzahlung durchsetzen. Nach reiflicher Überlegung, dass sich die Mitarbeiter zum Großteil mit der aktuellen Regelung mittel- und langfristig betrachtet besser stehen, haben wir schon 2009 den Entschluss gefasst, dieses Thema erst mal allgemein nicht weiter zu verfolgen. Bei individuelle Abfragen stand es aber stets außer Frage, dass wir dem betroffenen Mitarbeiter korrekt rechtliche Situation, aber auch über die Hintergründe unserer Entscheidung informieren und ggf. auch beim SG unterstützen. So wurde es auch dem AG mitgeteilt. Mittlerweile ist ein damals an dem Beschluss beteiligtes Mitglied aus persönlichen #gründen aus dem BR ausgetreten, ist aber noch in der Firma tätig. Er sist nun selbst von einer nicht korrekten Entgeldfortzahlung betroffen und versucht die Nachzahlung seit ca. 8 Wochen beim AG durchzusetzen. Der BR ist nicht direkt beteiligt, wohl aber von beiden Seiten über den Sachverhalt informiert. Nun hat der AG u.a. gegenüber dem BR angekündigt, dem Mitarbeiter gewisse Privilegien zu entziehen, sollte er an seinen Forderungen festhalten. Hierzu zählen u.a. das Berücksichtigen von Dienstwünschen, was bisher immer anstandslos funktioniert hat, sowie die Einschränkung/Streichung des Einsatzes als CvD, obwohl in seinem Bereich gerade eh zu wenig CvDs vorhanden sind. Darüberhinaus wurde ihm eine Vertrauensposition entzogen, in die er vom Team gewählt wurde. Außerdem hat der AG angekündigt jetzt auf jeden Fall die Höhe der Zuschläge reduzieren zu wollen, wobei absehbar ist, dass kommuniziert werden wird, dass diese für das gesamte Team nachteilige Entwicklung auf die Forderung des einen MAs zurückzuführen ist.

Der AG setzt somit den AN in meinen Augen massiv unter Druck, seine gerechtfertigte Forderung zurück zu nehmen. Mittlerweile hat sich dieser nunauch mit der Bitte um Unterstützung an uns gewandt, da er sich nach eigener Aussage gemobbt fühlt.

Für eine Einschätzung des Falls, sowie einige Tipps ind diesem Zusammenhang, wäre ich -wie gesagt- dankbar.

Pareo

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Community-Antworten (3)

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Petrus

01.02.2011 um 16:12 Uhr

Zuschläge: Wie sind diese geregelt? Tarifvertrag? Dann geht eine Änderung nur mit der Gewerkschaft. Gar nicht? Da könnte eine betriebliche Übung entstanden sein... "Dienstwünsche": Bei der Dienstplangestaltung ist der BR mit im Boot... CvD: Was/wer ist das? Eine Vorgesetztenfunktion? Dann könnte die "Streichung des Einsatzes" eine Versetzung sein - und wieder ist der BR im Boot.

Entgeltfortzahlung in voller Höhe: Der Kollege weiß vermutlich, dass er im Recht ist. Nur wenn der ArbGeb nicht zahlen will, wird er zum Gericht müssen... Es gibt übrigens Verjährungsfristen für die Ansprüche

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Pareo

01.02.2011 um 16:39 Uhr

Tarifvertrag gibt es bei uns nicht, allerdings ist die Höhe der Feiertags- und Nachtzuschläge Bestandteil der Arbeitsverträge. Das gleiche gilt für die Höhe der Zulagen für Ausübung einer CvD Schicht (Chef vom Dienst). Der CvD hat nicht wirklich eine Vorgestztenfunktion, koordiniert aber während seiner Schicht den Informationsfluss zwischen Vorgesetztem und Mitarbeitern, kontrolliert die Kassenabschlüsse und ist auch bis zu einem Grad für das Beschwerdemanagement zuständig. Das Problem ist, dass die Vertragsergänzung für die CvD Tätigkeit den Passus enthält "Der/die Arbeitnehmer(in) hat keinen Anspruch auf den Einsatz als CvD. Die Auswahl des CvD aus dem Pool, die Häufigkeit des Einsatzes und die Dauer des Einsatzes erfolgt nach pflichtgemäßem Ermesses des Arbeitgebers." Der AG wird den MA also einfach nicht mehr einsetzen und sich hierauf berufen.

Was de Dienstwünsche angeht, ist es in meinen Augen hier durchaus schwierig den Mißbrauch tatsächlich einzudämmen. Natürlich haben wir das Recht, die Dienstpläne und damit auch die Ausgewogenheit der Mitarbeiterwünsche vor Veröffentlichung auf ihre Billigkeit zu kontrollieren, was wir in anderen Fällen auch schon getan haben. Das wird aber sicher erst nach einiger Zeit greifen, wenn wir tatsächlich Bevorzugungen bzw. das ständige Ignorieren von Wünschen als Muster erkennen. Zumindest könnten wir durch das erneute Kontrollieren dem AG klar machen, dass wir das Ganze nicht einfach hinnehmen.

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Petrus

01.02.2011 um 18:39 Uhr

Wenn die Höhe der Zuschläge im AV steht, wird der ArbGeb die nicht ohne Änderungskündigung kürzen können. Und zu Änderungskündigung zum alleinigen Zweck der Gehaltsabsenkung gibt es einschlägige Urteil. (Fast) Keine Chance.

Und bei der Dienstplangestaltung habt ihr nicht nur ein Kontrollrecht, sondern eine Mitbestimmung... Und wenn ihr derzeit zuwenige MA habt, die als CvD qualifiziert sind... Zumindest sollte es im Dienstplan in jeder Schicht einen CvD geben ;-)

Und den Rest der Belegschaft informieren, dass die Entgeltfortzahlung nach Gesetz auch die Zuschläge beinhaltet. Vermutlich hat man das in der Vergangenheit "versehentlich" falsch gemacht - aber als BR wollt ihr dafür sorgen, dass bestehende Gesetze zukünftig auch beachtet werden. Falls sie also mal krank werden...

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