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ERA Rückstufung

S
sunshinevert
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend, mir der ERA Einführung wurde einem AN der individueller Besitzstand gegengerechnet, nach heutigen Stand hat der AG eine ERA Entgeldgruppe gestrichen, weil der AN auf eigenen Wunsch wegen Überforderung die Tätigkeit nicht mehr ausführen konnte. Damit ist nicht nur die Entgeldgruppe weg,sondern auch der Besitzstand der damls gegengerechnet wurde, da der AN die Gleichwertige tätigkeit ausführt wie seine Kollegen und damit jetzt deutlich weniger bekommt.

wie sieht da die rechtliche Lage aus, die Personalabteilung beruft sich auf, was weg ist ist weg .....

für hilfreiche Antworten bin ich dankbar

3.83709

Community-Antworten (9)

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gironimo

08.11.2014 um 12:00 Uhr

auf eigenen Wunsch<

wenn doch der AN eine andere Tätigkeit ausüben wollte, war er doch damit einverstanden - hat wo möglich auch noch etwas dazu unterschrieben?

Und warum macht er jetzt doch eine gleichwertige Tätigkeit?

Der Kollege sollte sich aus meiner Sicht an die Gewerkschaft wenden.

S
sunshinevert

08.11.2014 um 12:23 Uhr

Hallo, nein unterschrieben hat der AN nichts, der Betriebssarzt hat im bestätigt das die Tätigkeit ihn über Gebühr belastet, danach hat er nur die neue ERA-Einstufung mitgeteilt bekommen ohne weitere Begründung.

P
Pickel

08.11.2014 um 14:50 Uhr

Genau das ist die Falle, in die viele MA zu gerne reintappen. Ein Attest eines Arztes mit einer negativen Prognose ist kein Freifahrtschein für eine andere Tätigkeit, sondern mindestens im gleichen Maße auch eine Steilvorlage für den AG, den MA relativ einfach umgruppieren (oder sogar entlassen) zu können.

Wenn das Attest dem AG bereits vorgelegt wurde, sieht es hier tatsächlich nicht allzu gut aus. Ein Anspruch auf gleichbleibende Entlohnung bei weniger qualifizierter Arbeit besteht selbstverständlich in solch einem Falle meistens nicht.

S
sunshinevert

08.11.2014 um 16:54 Uhr

Hallo, danke für die Antwort, ich sollte noch hinzufügen, das der MA die gleiche Tätigkeit wie vor der ERA-Einführung macht, durch die Abstufung bekommt er jetzt natürlich weniger. Seine ehemaligen und wieder aktuellen Kollegen von damals, mit der gleichen Tätigkeit, verüben die selbe qualifizierte Arbeit nur inkl. Besitzstand.

P
PeterPaula

09.11.2014 um 13:24 Uhr

Ich frage mich gerade, weshalb interessiert es hier niemanden weshalb dieser AN seine bisher "offenbar höher qualifizierte" Arbeit nicht mehr ausführen und deshalb eine "offenbar minder qualifizierte" Tätigkeit ausführen kann? Deshalb meine an mich diesbezügliche gestellte Frage mal an den TE weitergeleitet.

"weg ist weg" ist natürlich Dummsinn!

N
Nubbel

09.11.2014 um 14:14 Uhr

verstehe ich das richtig? der betriebsarzt bescheinigt überforderung, der Kollege bekommt weniger geld, Macht aber weiterhin identische arbeiten?

S
sunshinevert

09.11.2014 um 17:47 Uhr

Hallo zusammen, der MA macht die selbe Arbeit wie vor der ERA-Einführung, er ist bei der ERA-Einführung Gehaltsmäßig gestiegen weil die arbeit höher qualifiziert ist. wo er bis dahin ausführte, dabei wurde der Besitzstand gegengerechnet was eigentlich nur tarifliche Lohnsteigerung mitbringt plus urlaubsgeld. mit der höheren ERA ist natürlich beides nichtig und er führt die gleiche arbeit aus nur für viel weniger ... als wenn er die höher qualifizierte Arbeit abgelehnt hätte oder einfach die Lohnsteigerung die kaum eine war verweigert hätte ...

zu der frage von peter, an den MA wurden forderungen gestellt von Chefseite, wo nur er ausführen mußte, was auf dauer kein zustand war und nur die wenigsten überhaubt mitmachen ...

P
PeterPaula

09.11.2014 um 18:29 Uhr

Also ehrlich gesagt verstehe ich es immer noch nicht. Habt Ihr für die jeweiligen Arbeitsplätze Arbeitsplatzbeschreibungen? Falls ja, dann solltet Ihr mal nachsehen welche Tarifgruppe dieser Arbeitsplatz hat. Falls nein, solltet Ihr Eure Firmenleitung auffordern Euch für sämtliche Arbeitsplatzbereiche Arbeitsplatzbeschreibungen zukommen zu lassen, dann könnt Ihr spätestens dann die Eingruppierung überprüfen.

Einfach so Runtergruppieren geht nicht, sei es wegen TV oder wegen betrieblicher Übung. Hat der AN seine Aufgaben laut dem TV, seinem AV und / oder der Arbeitsplatzbeschreibung korrekt ausgeführt, kann er auch nicht einfach wegen "angeblicher" Überlastung ( offenbar durch Zusatzarbeiten die weder in dem TV oder in einer Arbeitsplatzbeschreibung aufgeführt sind ) runtergestuft werden.

Aber wie gesagt, das müsst Ihr prüfen, anhand des TV und / oder der Arbeitsplatzbeschreibung.

S
sunshinevert

10.11.2014 um 21:00 Uhr

Hallo zusammen, wie sieht es mit dem Besitzstand aus, die ERA ist ja klar,die gibts für die Tätigkeit wo ausgeübt wird, der MA ist ja eigentlich mit und durch die ERA-TV eigentlich benachteiligt worden im nachhinein erst, das sollte ja nicht sinn davon sein ...

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