Erstellt am 17.05.2006 um 21:16 Uhr von Nenyah
Hallo,
keine Angst es gibt sehr viele Niveaubeispiele seitens der IGM und auch des AGV die man sich zur Hilfe nehmen kann um überhaupt erst mal einen Überblick zu bekommen, wie so eine Stellenbesschreibung auszusehen hat!
Der BR kann mit dem MA zusammen seine Stellenbesschreibung durchsehen, und nach den ERA-Bewertungskriterien geziehlte Fragen stellen ob die Stelle wirklich richtig beschrieben ist oder ob der AG etwas vergessen hat...zB. bei Handlungs-und Entscheidungsspielraum... und dann muß sowieso erst einmal mit dem AG neu verhandelt werden, wobei ich jetzt nicht weiß in welcher Form ihr ERA einführt, über § 99 BetrVG oder § 7 ETV... da diese wichtig für den weiteren Ablauf ist...
Wobei mich vorab erst einmal interessieren würde..." Wer macht jetzt die alte und somit höherwertige Arbeit, und wie sieht die Beschreibung dazu aus?
Liebe Grüße Nenyah
Erstellt am 17.05.2006 um 21:34 Uhr von Lennepirat
Hallo timeplanet .
Ja,ERA ist ein Problem , auch hier im Forum.
Aber ein Betriebsrat tritt nicht zurück !
Streiken schlagt Euch mal gleich aus dem Kopf,das ist strafbar ohne Gewerkschaft .
Also , erster Ansprechpartner ist ganz klar die Gewerkschaft bei Problemen oder Unsicherheiten.
Ein Betriebsratsmitglied welches in der Gewerkschaft ist kann da anfragen.
Bei allen Personalangelegenheiten hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.
Das muß man nur durchsetzen !
Gegen die ERA-Eingruppierung kann jeder Arbeitnehmer Einspruch einlegen,schriftlich mit einer Frist von vier Wochen.
Bewertet wird der Arbeitsplatz,nicht die Person .
Mir leuchtet der Hintergedanke Eurer GL nicht ganz ein dabei.
Selbst wenn sie die betreffenden Arbeitnehmer auf "minderwertige " Arbeitsplätze umsetzen,dann bleiben doch trotzdem die "hochwertigeren " Arbeitsplätze bestehen und müssen durch Mitarbeiter besetzt sein.Also ist da keine Kostenersparnis zu erwarten.
Der Arbeitsvertrag nennt doch eine Berufsbezeichnung .
Z.B. Werkzeugmacher. Ich brauch nicht unbedingt eine Stellenbeschreibung um klar sagen zu können daß der Mitarbeiter dann nicht als Zerspanungsmechaniker eingesetzt werden darf.
Gib mal ein konkretes Beispiel !!!
Erstellt am 18.05.2006 um 13:52 Uhr von timeplanet
Hallo Lennepirat,
zunächst mal herzlichen Dank für Eure Antworten.
Erst mal ein Beispiel:Bin seit 5 Jahren im Betrieb. Mit mir wurde eine Kollegin eingestellt und wir teilten uns einen Arbeitsplatz(jede einen halben Tag) in der QS.
Vor zwei Jahren wurde durch die Mehrarbeit eine neue kollegin eingestellt.Gaztags.
Durch ihre längere Anwesenheit pro Tag bekam sie vom Tagesablauf wesentlich mehr von der Produktion mit als meine Halbtagskollegin und ich.
Wir haben sie selbst eingelernt.Vor einem Jahr wurde ich dann auch noch BR.
Durch meine öftere Abwesenheit wurde die Ganztageskraft auf höherwertige Arbeit umstrukturiert und meine kollegin und ich wurden vor ca. 6 Wochen darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Umstrukturierung die Arbeit neu verteilt wird.Zwischenzeitlich macht die neue Kollegin unsere Arbeit.Nun wurden meine Halbtagskollegin und ich unter der Ganztagskollegin eingruppiert.Zweck soll sein, nur die Ganztagskraft soll künfig Muster machen und höher eingruppiert werden. Meine Kollegin und ich sollen dann nur noch für die Produktion zuständig sein.Nach der ERA einführung so sickerte jetzt über einen frustrierten Meister durch, sollen meine Kollegin und ich dann wieder programmieren und höherwertige Arbeit verrichten.Zwischenzeitlich werde ganz besonders ich als BR gemobbt.
Die Nachfrage der GL an meine Halbtagskollegin ob sie nicht bereit wäre ebebfalls den ganzen Tag zu arbeiten hat mich veranlasst in derBR Sitzung Beschwerde wegen benachteiligung des BR einzureichen. Schnell wurde erklärt, dass natürlich auch ich wenn ich es möchte den ganzen Tag arbeiten könnte, was ich nach den Sommerferien eigentlich geplant hatte.Da wir uns aber zu dritt einen Arbeitsplatz und einen Stuhl teilen und mehrfache Beschwerden nichts gebracht haben gehe ich davon aus, dass sie mich als BR rausmobben möchten und uns die Möglichkeit entziehen möchten effizient unsere Arbeit zu verrichten. Es ist zum heulen.Das Vertrauen in meine Vorgesetzten ist hin und ich werde mir zwangsläufig eine andere Stelle suchen müssen.
Danke timeplanet
Erstellt am 25.05.2006 um 16:23 Uhr von Lennepirat
Moment!
Du hast erstmal einen gültigen Arbeitsvertrag.Auf den pochst Du!
Außerdem wirst Du gegen Deine Eingruppierung bei ERA Einspruch einlegen.Dein Arbeitsplatz wird bewertet nicht Du.
Durch den Einspruch wird die paritätische Kommission tätig,und da ist der BR mit drin im Boot.
Außerdem hat der BR bei allen personellen Einzelmaßnahmen ein Mitbestimmungsrecht.
§99 BetrVG.
Bei Dir solltest Du dich mit den Abs. 2,3 und 4 beschäftigen.
Du mußt Dir natürlich nicht zwangsläufig eine andere Stelle suchen.
BR-Arbeit ist fast immer mit persönlichen Problemen mit Vorgesetzten oder AGs verbunden.
Da muß man zäh durch!