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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

ERA-Zulage auch Bestandteil der Alterssicherung ?

M
Monizo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, nach der ERA Einführung war ich Überschreiter und der Verdienstausgleich wurde über

  1. ERA-Ausgleich Überschreiter und 2. ERA-Zulage (tarifdyn.) ausgeglichen. Mittlerweile ist der 1. ERA-Ausgleich Überschreiter mit den Tariferhöhungen ausgeglichen. Die 2. ERA-Zulage (tarifdyn) bekomme ich nach wie vor.

Mit Einsatz zum 01.11. bekam ich die Mitteilung der Alterssicherung in der das ERA-Grundentgelt und das ERA-Leistungsentgelt aufgeführt ist. Jedoch nicht mehr die ERA-Zulage (tarifdyn.)

Meine Fragen: Gehört die ERA-Zulage (tarifdyn.) nicht mehr zu den abgesicherten Leistungen ? Wird sich mein Monatsverdienst jetzt um die ERA-Zulage vermindern ? Auf eine entsprechende Antwort würde ich mich freuen. Monizo

Hallo, ergänzend zu meiner Frage: Die Festschreibung des Alterungssicherungsbetrages wurde entsprechend dem Manteltarifvertrag für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden nach § 6.7 durchgeführt.

Die Fortschreibung des Alterssicherungsbetrages wird nach o.g. MTV § 6.10 durchgeführt. Es gibt keine zusätzliche Vereinbarungen im Betrieb. Innerbetrieblich wird von einer Überschreiterzulage gesprochen.

Vielen Dank rKoch und dem Forum Vielleicht hilft diese Info zur weiteren Wortmeldung

6.00701

Community-Antworten (1)

R
rkoch

03.11.2010 um 10:37 Uhr

Die Antwort auf Deine Fragen ergibt sich aus dem zutreffenden TV, den wir nicht kennen.

Grundsätzlich ist i.d.R. das ganze so geregelt, das die ERA-Überschreiterzulage auf Dauer erhalten bleibt und nicht mit Tariferhöhungen verrechnet werden darf. Lediglich bei einer Entgelterhöhung infolge Umgruppierung wird die Überschreiterzulage i.d.R. verrechnet.

Wird sich mein Monatsverdienst jetzt um die ERA-Zulage vermindern ?

i.d.R. nein.

Mitteilung der Alterssicherung

Dazu wäre ebenfalls zu klären nach welchen Regeln sich diese bemisst. Vorstellbar wäre tatsächlich dine Regelung die die Überschreiterzulage außer Ansatz läßt, z.B. wenn diese Alterssicherung auf betrieblicher Ebene erfolgt.

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