Hallo,
nach der ERA Einführung war ich Überschreiter und der Verdienstausgleich wurde über
1. ERA-Ausgleich Überschreiter und 2. ERA-Zulage (tarifdyn.) ausgeglichen.
Mittlerweile ist der 1. ERA-Ausgleich Überschreiter mit den Tariferhöhungen ausgeglichen.
Die 2. ERA-Zulage (tarifdyn) bekomme ich nach wie vor.

Mit Einsatz zum 01.11. bekam ich die Mitteilung der Alterssicherung in der das
ERA-Grundentgelt und das ERA-Leistungsentgelt aufgeführt ist.
Jedoch nicht mehr die ERA-Zulage (tarifdyn.)

Meine Fragen:
Gehört die ERA-Zulage (tarifdyn.) nicht mehr zu den abgesicherten Leistungen ?
Wird sich mein Monatsverdienst jetzt um die ERA-Zulage vermindern ?
Auf eine entsprechende Antwort würde ich mich freuen.
Monizo

Hallo,
ergänzend zu meiner Frage:
Die Festschreibung des Alterungssicherungsbetrages wurde entsprechend dem
Manteltarifvertrag für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie
in Nordwürttemberg/Nordbaden nach § 6.7 durchgeführt.

Die Fortschreibung des Alterssicherungsbetrages wird nach o.g. MTV § 6.10 durchgeführt.
Es gibt keine zusätzliche Vereinbarungen im Betrieb.
Innerbetrieblich wird von einer Überschreiterzulage gesprochen.

Vielen Dank rKoch und dem Forum
Vielleicht hilft diese Info zur weiteren Wortmeldung