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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abbummeln von Überstunden

K
Katrin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bin im BR und GBR.Muss man sich 7 Wochen am Stück das abbummeln von Überstunden gefallen lassen wenn das nicht gewünscht wird?Aber an den Wochenenden soll man arbeiten. Diese Überstunden wurden gerne gemacht und man möchte auch eingewisses Mitspracherecht beim abbummeln haben.Der Kollege hat sich auch schon Stunden ausbezahlen lassen, möchte aber nicht mehr bezahlt haben, da es sich steuerlich nicht rechnet. Welche Möglichkeiten hat der BR?

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Community-Antworten (4)

M
metallica

07.11.2014 um 00:13 Uhr

Kurzfristig könntet ihr das Gespräch mit dem AG suchen und ihm signalisieren, dass ihr zukünftig den Überstunden nicht mehr zustimmen werdet, wenn die Bedürfnisse der AN nicht berücksichtigt werden. Mittelfristig wäre eine BV zu dem Thema anzuraten um klare Regeln aufzustellen.

D
Dezibel

07.11.2014 um 07:10 Uhr

7 Wochen am Stück ... das sind ja 280 Stunden und dann noch die ausbezahlten ... Meint ihr nicht, dass da bei euch etwas schief läuft? Seid froh, dass da einer dafür sorgt, dass es nicht noch weiter ausufert. Das wäre eigentlich euer Job.

S
seesee

07.11.2014 um 12:00 Uhr

Macht eine BV zur Lage der Arbeitszeit und regelt Kernarbeitszeit, Rahmenarbeitszeit, Gleitzeit, und eben wie mit Überstundwn und Mehrarbeit umgegangen wird. Ihr könnt auch die Anzahl der Überstunden, die angehäuft werden können, regeln, etc. etc. ...

G
gironimo

07.11.2014 um 14:27 Uhr

handelt es sich denn um Gleitzeit oder doch eher um Kapovaz?

Egal wie - ich sehe das auch so. Man kann die Handhabung von Mehrarbeit in einer BV regeln und das solltet Ihr auch tun.

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