Erstellt am 18.11.2008 um 12:41 Uhr von Chicca-No03
Ich würd auf jeden Fall nen Aushang machen und die Kollegen über den eigentlichen Vorschlag des BRs zu informieren.
MfG
Erstellt am 18.11.2008 um 14:15 Uhr von Rapper22
@stube,
wenn bei euch Spät- und Nachtschicht gearbeitet wird, dann ist das nun mal so. Da ist das Angebot der GL eigentlich o.K..
Bei uns ist dies auch nicht anders. Eine Schicht trifft es immer. Die Nachtschicht fängt bei uns dann Ausnahmsweise schon um 19:00 Uhr an und die Spätschicht macht da Feierabend. Somit haben die Kollegen noch die Möglichkeit, an der Feier teil zu nehmen. Die, die Nachtschicht machen müssen, machen dann Separat eine Weihnachtsfeier. Da wir zwei Werke sind, betrifft das dann zwei Schichten, ca. 30 Kollegen. Die gehen dann meist Bowlen mit anschließendem Essen, bezahlt von der Firma. Unsere Produktionsanlagen laufen 365 Tage im Jahr durch, müssen also immer besetzt sein (Mindestbesetzung).
Somit ist dies auch garnicht anders machbar, wenn bei uns Sommerfest oder Weihnachtsfeier ist.
Zudem haben eure Leute ja einen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Auch wenn Ihr als BR den Vorschlag unterbreitet, die Schichten ausfallen zu lassen, liegt das im Ermessen des AG. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es dafür nicht.
Der BR ist nicht nur zum Wohle der AN da, sondern soll auch zum Wohl der Firma arbeiten, also die Kostenfrage mit bedenken( Produktionausfall etc. ).
MfG
Rapper22
Erstellt am 18.11.2008 um 20:58 Uhr von Birne
Hallo,
ich wehre mich gegen den Begriff "Überstunden abbummeln". Die Überstunden werden ja erarbeitet und nicht erbummelt....... Nur ein kleiner nicht böse gemeinter Hinweis....
Aber ich finde gerade manche Kleinigkeiten sind auch wichtig.
MfG
Birne