Für die Weihnachtsfeier Überstunden abbummeln - Können wir dagegen etwas machen?
Hallo,
bei uns findet die Weihnachtsfeier an einem Freitag statt. Es wird aber bis Samstag 20.00h gearbeitet. Wir vom BR haben deshalb den Vorschlag gemacht, der Spät- und Nachtschicht am Freitag frei zu geben und die Frühschicht am Samstag 3 Stunden später beginnen zu lassen, auf Kosten der Firma.
Die Geschaftsleitung hat nun einen Brief raushängen lassen, in dem steht, daß diese Mitarbeiter Überstunden abbummeln dürfen, wenn Sie auch wirklich an der Feier teilnehmen!!!
Ich finde es einfach nur peinlich.....
Können wir dagegen etwas machen??? Warscheinlich nicht, oder???
Community-Antworten (3)
18.11.2008 um 13:41 Uhr
Ich würd auf jeden Fall nen Aushang machen und die Kollegen über den eigentlichen Vorschlag des BRs zu informieren. MfG
18.11.2008 um 15:15 Uhr
@stube,
wenn bei euch Spät- und Nachtschicht gearbeitet wird, dann ist das nun mal so. Da ist das Angebot der GL eigentlich o.K.. Bei uns ist dies auch nicht anders. Eine Schicht trifft es immer. Die Nachtschicht fängt bei uns dann Ausnahmsweise schon um 19:00 Uhr an und die Spätschicht macht da Feierabend. Somit haben die Kollegen noch die Möglichkeit, an der Feier teil zu nehmen. Die, die Nachtschicht machen müssen, machen dann Separat eine Weihnachtsfeier. Da wir zwei Werke sind, betrifft das dann zwei Schichten, ca. 30 Kollegen. Die gehen dann meist Bowlen mit anschließendem Essen, bezahlt von der Firma. Unsere Produktionsanlagen laufen 365 Tage im Jahr durch, müssen also immer besetzt sein (Mindestbesetzung). Somit ist dies auch garnicht anders machbar, wenn bei uns Sommerfest oder Weihnachtsfeier ist. Zudem haben eure Leute ja einen Arbeitsvertrag zu erfüllen. Auch wenn Ihr als BR den Vorschlag unterbreitet, die Schichten ausfallen zu lassen, liegt das im Ermessen des AG. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es dafür nicht. Der BR ist nicht nur zum Wohle der AN da, sondern soll auch zum Wohl der Firma arbeiten, also die Kostenfrage mit bedenken( Produktionausfall etc. ).
MfG
Rapper22
18.11.2008 um 21:58 Uhr
Hallo, ich wehre mich gegen den Begriff "Überstunden abbummeln". Die Überstunden werden ja erarbeitet und nicht erbummelt....... Nur ein kleiner nicht böse gemeinter Hinweis.... Aber ich finde gerade manche Kleinigkeiten sind auch wichtig.
MfG Birne
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