Hallo,

aufgrund der anstehenden Inventur möchte unsere Versandabteilung freiwillig an einem Samstag arbeiten. Die Kollegen würden gerne wissen, wie sie den Antrag stellen müssen und auf welcher gesetzlichen Grundlage sich dies bezieht.
Ich habe mich jetzt mal durch das ArbG gewälzt und dachte, dass man evtl. mit ArbZG § 14 Abs. 2 argumentieren könnte und das Ganze halt als schriftlichen Antrag einreichen muss.

Ist das richtig, oder hat jemand einen passenderen Vorschlag?