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Überstunden Anträge "bis auf weiteres" und Betriebsvereinbarung zur Freiwilligen Überstunden

S
Spawn
Jan 2018 bearbeitet

Bin BR Vorsitzender.

Unser Personalchef hat einen Antrag auf Samstagsarbeit für eine Früh- und Spätschicht gestellt (am 08.06.09) für einen Zeitrahmen „bis auf weiteres“????? Dieses wurde von unsrer Seite genehmigt da die Auftragslage sehr hoch ist. Ab 09.06.09 ist unser Personalchef für 2 Wochen in den Urlaub gefahren. Am 15.06.09 wurde für die gleiche Abteilung durch Werksleiter noch ein Antrag auf Samstagsarbeit für eine Früh- und Spätschicht eingereicht die wir auch genehmigt haben. Eine Woche danach zum 22.06.09 wurde noch ein Antrag auf Samstagsarbeit für eine Früh- und Spätschicht in der gleichen Abteilung eingereicht. (Resultat Abgelehnt Begründung soziale Aspekte) Jetzt wurde ich Heute, am 30.06.09 von (Nachrücker seit 17.06.2009) Betriebsrats Kollegen angesprochen, dass dieses „bis auf weiteres“ Fakt ist. Der Kollege ist Arbeitgeber freundlich, er ist selber ein Führungskraft (kein Leitender Angestellter). Kann mir jemand helfen? Ich habe so eine Situation noch nicht gehabt ist es sogar Möglich den Kollegen einen Misstrauens Votum zu stellen?

Ich weis, dass es eine heikle Situation ist aber die zweite Angelegenheit ist auch durch den Kollegen entstanden.

Bei uns in der Firma war es gang und gebe, dass die Werksleitung die Kollegen am Freitag informierte, dass sie am Samstag Arbeiten müssen. Um dieses zu verhindern haben wir einen Betriebsvereinbarung abgeschlossen die besagt: geplante Überstunden die einen Informationsvorlauf (an Mitarbeiter mit einen Aushang des Antrages) geringer als 2 tage beträgt, ist nur auf freiwillige Basis durchzuführen um zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter sich darauf einstellen können. Jetzt wird dieses wegen unseren Nachrücker Betriebsrat in Frage gestellt, die Formulierung war zu der zeit nicht korrekt da wir am anfangs unseres Amtes noch nie so was befasst oder abgeschlossen hatten. (jeder versteht es so wie er es will). Jetzt wird dieses von Nachrückenden Kollegen so deklariert das dieses nur für Freiwillige Überstunden angedacht war somit die genehmigten Überstunden nicht betrifft und einige Kollegen die eine Führungsposition ausüben aber im BR Gremium in unterzahl wahren stimmen Ihn voll zu. Ich will nur meinen Kollegen helfen, die durch uns BR ein planungs- Sicherheit in Ihr persönliches leben durchführen können und nicht mehr 5 vor 12 mit anderen tatschen konfrontiert werden.

Ich bedanke mich vorab und wünsche mir viele helfende Mails

Danke

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Community-Antworten (4)

L
Lohengrin

30.06.2009 um 22:31 Uhr

Ich würde sagen das "Bis auf weiters" ist Fakt, es sei denn ihr Wiederuft die Genemigung für den Antrag weil Z.B. die Auftragslage Samstagsarbeit nicht mehr nötig macht. Dazu müsstet ihr allerdings einen Ordnungsgemäßen Beschluß fassen, meiner Meinung nach. Zu Eurer BV müsste man den genaueren Wortlaut kennen, aber auch in diesem Fall gilt mit dem AG eine Neue Vereinbaren.

Mfg, Lohengrin

T
tiktak

30.06.2009 um 23:25 Uhr

Hallo !!!!

„bis auf weiteres“????? !!!!! Wie kann jemand so etwas zustimmen. Leute,Leute,MBR- Samstag Arbeit- ist der beste was ein BR als Druckmittel hat. Warum geben Sie es aus dem Hand? AG soll jedes Mall um Zustimmung bitten. tik-tak

N
neskia

01.07.2009 um 09:53 Uhr

Wenn man euer Vorgehen als Regelabsprache deutet, was der AG scheinbar macht, solltet ihr umgehend die Absprache kündigen. Frist und weiteres Vorgehen nach §77 BetrVg (5) und (6).

D
DonJohnson

01.07.2009 um 18:32 Uhr

@all Also ich glaube das liegt am Wetter, aber ich raffe gerade ncihts...

Das "bis auf weiteres" schlecht ist, wissen wir alle. Dass ein BR sowas nihct genehmigen sollte, brauche ich auch nciht auszuführen, denn: Dieses wurde von unsrer Seite genehmigt da die Auftragslage sehr hoch ist. Das ist doch super. Soll der AG doch neue Leute einstellen - kann er ja auch befristet machen. Aus diesem Grunde ist bis auf weiteres ein echtes "no go"

Wenn das Gremium das aber doch so gehandhabt hat, warum dann die erneuten Wünsche bezüglich Mehrarbeit?

Der Kollege ist Arbeitgeber freundlich, er ist selber ein Führungskraft (kein Leitender Angestellter). Kann mir jemand helfen? Ich habe so eine Situation noch nicht gehabt ist es sogar Möglich den Kollegen einen Misstrauens Votum zu stellen? Ist der Kollege denn BRM? Aber so oder so gibt es ein Mißtrauensantrag nciht! Wenn er BRM ist, war er doch bei der Abstimmung dabei, warum hat er da nciht gesagt, dass ein neuer Beschluß nciht nötig ist... Wegen der Zustimmung "auf ewig" (was ja "bis auf weiteres" auch bedeuten könnte). Was in der BV steht würde mcih auch mal interessieren - und vor allem, ob das ArbZG eingehalten wird...

Nun, dass ihr zu sowas nie nicht wieder "Ja" sagen dürft, sollte dir jetzt eingeleuchtet haben...

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