Befugnis zur Einsichtnahme in Arbeitsplanung
Hallo, keiner aus unserem BR hat Einblick in die Personaleinsatzplanung , wir bekommen nur die Arbeitspläne vom HL vorgelegt. Wie weit geht da das Einsichtrecht ? Kann er einem BR bzw. Vorsitzenden die Rechte geben, das dieser sich alle notwendigen Informationen, wie geleistete Überstunden etc. aus dem Computer zieht ?
Community-Antworten (1)
04.11.2014 um 09:35 Uhr
Hallo Fußball, nachdem wir jeden 2. Monat eine Komplette Auflistung aller geleisteten Stunden von allen Mitarbeitern gefordert haben, wurde uns jetzt das Einsichtsrecht auf diese Daten freigeschaltet. Das heißt wir können jederzeit wenn wir die neuen Dienstpläne vorgelegt bekommen nachschauen wie der Stundensatz bei allen aussieht. Wenn also jemand schon einiges an Überstunden hat und ein anderer Kollege aus der gleichen Abteilung etliche Minusstunden hat dann wird der vorgelegte Plan von uns nicht genehmigt. Und wenn jemand zu viele Plusstunden hat erwarten wir das in den kommenden Monaten daran gearbeitet wird das diese abgebaut werden. In unserem vor kurzen abgeschlossenen Haustarifvertrag wurde auch festgelegt das der Mitarbeiter selbst entscheiden kann wann er die Überstunden abbauen möchte oder ob er Geld haben will. Des weiteren wurde festgelegt, wenn der Abbau von Überstunden geplant war und der Kollege wird krank, bleiben diese Stunden bestehen. Außerdem bekommen wir auch die Einsatzplanungen für Veranstaltungen.
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