Erstellt am 21.09.2008 um 18:58 Uhr von Matze24
@hells,
Du hast völlig recht, dass das Vorgehen des GBV verwerflich ist, ohne Eure Zustimmung Euch betreffende Entscheidungen zu treffen.
Nur, er ist Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats und nicht Eures Betriebsrats. Auch wenn er mit den GBMs "nur eine telefonische Absprache" getroffen hat, die BV in derem Sinne daraufhin unterschreibt, ist dies keine grobe Verletzung nach §23 BetrVG. Ihr habt zwar, je nach Größe Eures Betriebs, einen oder mehrere Vertreter im GBR mit Mitbestimmungsrecht, Weisungsbefugnis jedoch habt Ihr nicht.
Da Euer Betriebsrat letztendlich die BV mit unterschrieben hat, bleibt zwar die Diskussionswürdigkeit des Vorgehens, als Handlungsmöglichkeit bleibt Euch aber nur noch eine andere Neuwahl am Ende der Amtsperiode.
Mit kollegialen Grüßen
Erstellt am 21.09.2008 um 19:25 Uhr von hells
hallo matze
ja genau so habe ich es mir auch schon gedacht,frag würdig ist es allemal,in einer form von vertrauensvoller zusammenarbeit.
es ist ja nicht so ,dass er die rahmenbedienungen für die werke festlegen kann,und auch soll,
nur ohne vorab information dass es zu einer bv kommt,vor allem in den gesprächen mit der geschäftsleitung dieses was für unser standort noch garnicht zu diskussion stand beschloss.
ich denke dass der gbr vorsitzender ja erstmal eine befugnis zur unterzeichnung einer betriebsvereinbahrung vom örtlichen br bekommen muss.
vorab war nie die rede über eine bv an unserem standort.
Erstellt am 22.09.2008 um 03:50 Uhr von rainer w
@hells
Falls keine originäre Zuständigkeit für den GBR vorlag, wäre zu prüfen ob ein Überlassungsbeschluß der einzelnen BR´s vorlag, das der GBR diese Angelegenheit überhaubt behandeln- und abschließend eine BV mit dem AG abschliesen darf. Liegt kein ordendlicher Überlassungsbeschluss der einzelnen BR´s vor könnte man gegen diese BV angehen.
Erstellt am 22.09.2008 um 10:12 Uhr von paula
Der GBR ist ein eigenständiges Gremium dass im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 50 betRVG autonom handeln kann.
Ich würde als erstes wie von rainer schon vorgeschlagen prüfen ob eine originäre Zuständigkeit des GBR gegeben war oder ob Übertragungsbeschlüsse gegeben sind.
Eine Frage: was haben denn Eure Deligierten gemacht?
Erstellt am 22.09.2008 um 18:03 Uhr von hells
hallo
zum ersten lag von den br kein überlassungsbeschluss vor,als zweites gehe ich davon aus,dass es nicht mal einen gbr beschluss in schriftlicher form gibt.
dass man dagen an gehen kann weiss ich,nur wie sieht es mit der minderheit im br gremium aus?
ist schon klasse wenn man einen selbstläufer in den reihen hat.
ich denke aber er wusste dass er diese nicht unterschreiben darf,aber gedacht hat , die stimmen eh zu.
ich habe mir einige informationen diesbezüglich von den gewerkschaften eingeholt.
alles in allen sagen sie, dass er dieses nicht durfte.
aber,es kommt immer ein aber, wenn der örtliche betriebsrat dieser bv zustimmt,legetimieren sie diese bv.
fragt sich nur ob man da noch eine handlungsmöglichkeit hat.
Erstellt am 22.09.2008 um 18:24 Uhr von rainer w
@hells
Warum habt ihr denn nachträglich Zugestimmt ?
Rechtl. gesehen steht die BV damit. Nur für euren BRV könntees eng werden. Grober Pflichtverstoß und könnte nach § 23 BetrVG geahndet werden.