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Verzicht auf Jahressonderzahlung?

P
Plastiker
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

relativ neu im BR habe ich Fragen bzgl Jahressonderzahlungen.

Der Betrieb muss mit erheblichen Umsatzeinbußen zurechtkommen und die GL bittet nun den BR um ein Verzicht der Jahressonderzahlung zwecks Liquidität.

  • ist der BR da in der Mitbestimmung, wenn die JSZ im TV festgelegt ist?

  • darf man rechtlich verzichten/aussetzen?

In der Vergangenheit hat der alte BR, zwecks Liquidität, des öfteren einer Teilung der JSZ zugestimmt.

50% im Dez., 50% im Apr.

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

04.11.2014 um 08:08 Uhr

ist der BR da in der Mitbestimmung, wenn die JSZ im TV festgelegt ist? Nein!

darf man rechtlich verzichten/aussetzen? Nein!

50% im Dez., 50% im Apr. Auch das geht nur, wenn es dafür eine Öffnungsklausel im TV gibt!

Schau mal hier:

https:www.google.de/?gws_rd=ssl#q=verzicht+auf+tarifliche+leistungen

D
Dezibel

04.11.2014 um 08:30 Uhr

Ihr würdet als Betriebsrat euren Mitarbeitern und Wählern in die Brieftasche greifen, das ist ein NO GO! Da soll die GL sich mal was einfallen lassen ...

R
rolfo

04.11.2014 um 09:39 Uhr

Der AG kann das nur mit der tarifschließenden Gewerkschaft vereinbaren, nicht mit dem BR.

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