Hallo Kollegen,

relativ neu im BR habe ich Fragen bzgl Jahressonderzahlungen.

Der Betrieb muss mit erheblichen Umsatzeinbußen zurechtkommen und die GL bittet nun den BR um ein Verzicht der Jahressonderzahlung zwecks Liquidität.

- ist der BR da in der Mitbestimmung, wenn die JSZ im TV festgelegt ist?

- darf man rechtlich verzichten/aussetzen?

In der Vergangenheit hat der alte BR, zwecks Liquidität, des öfteren einer Teilung der JSZ zugestimmt.

50% im Dez., 50% im Apr.