relativ neu im BR habe ich Fragen bzgl Jahressonderzahlungen.
Der Betrieb muss mit erheblichen Umsatzeinbußen zurechtkommen und die GL bittet nun den BR um ein Verzicht der Jahressonderzahlung zwecks Liquidität.
- ist der BR da in der Mitbestimmung, wenn die JSZ im TV festgelegt ist?
- darf man rechtlich verzichten/aussetzen?
In der Vergangenheit hat der alte BR, zwecks Liquidität, des öfteren einer Teilung der JSZ zugestimmt.
50% im Dez., 50% im Apr.
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