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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vorrangiger Arbeitsort Kunde -> Arbeitszeit fahrt zum Firmensitz?

K
kevin.gla
Okt 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

aktuell wurde mir ein Arbeitsvertrag vorgelegt der Besagt " Vorrangiger Arbeitsort ist der Kunde".

Für mein Verständnis ist dies mit mobilen Arbeiten zu vergleichen? Dort würde demnach der Arbeitsplatz frei definiert sein(Homeoffice, Hotel, Café, Kunde).

Wie wird das ganze behandelt mit Fahrten zu der eigenen Firma für dortige Schulungen, Arbeitsvorbereitungen oder Büroarbeit? Zählt die Anreise ab eigener Haustür als Arbeitszeit oder erst bei Ankunft im Betrieb?

Grüße Kevin

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Community-Antworten (3)

K
Kampfschwein

26.10.2022 um 20:59 Uhr

@kevin.gla : aktuell wurde mir ein Arbeitsvertrag vorgelegt der Besagt " Vorrangiger Arbeitsort ist der Kunde".

Ich würde den AV nicht unterschreiben. Warum auch ? Wo ist Dein vertraglicher Arbeitsort denn sonst ?

K
kevin.gla

26.10.2022 um 21:08 Uhr

Die Position ist "Programmierer für Roboter mit Reisebereitschaft", demnach ständig wechselnder Arbeitsort. Aus dem gesamten AV geht keine weitere Definition der ersten Tätigkeitsstätte hervor.

D
DummerHund

26.10.2022 um 22:56 Uhr

Es heißt ja vorrangiger und nicht ausschließlich.

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