Vorrangiger Arbeitsort Kunde -> Arbeitszeit fahrt zum Firmensitz?
Hallo zusammen,
aktuell wurde mir ein Arbeitsvertrag vorgelegt der Besagt " Vorrangiger Arbeitsort ist der Kunde".
Für mein Verständnis ist dies mit mobilen Arbeiten zu vergleichen? Dort würde demnach der Arbeitsplatz frei definiert sein(Homeoffice, Hotel, Café, Kunde).
Wie wird das ganze behandelt mit Fahrten zu der eigenen Firma für dortige Schulungen, Arbeitsvorbereitungen oder Büroarbeit? Zählt die Anreise ab eigener Haustür als Arbeitszeit oder erst bei Ankunft im Betrieb?
Grüße Kevin
Community-Antworten (3)
26.10.2022 um 20:59 Uhr
@kevin.gla : aktuell wurde mir ein Arbeitsvertrag vorgelegt der Besagt " Vorrangiger Arbeitsort ist der Kunde".
Ich würde den AV nicht unterschreiben. Warum auch ? Wo ist Dein vertraglicher Arbeitsort denn sonst ?
26.10.2022 um 21:08 Uhr
Die Position ist "Programmierer für Roboter mit Reisebereitschaft", demnach ständig wechselnder Arbeitsort. Aus dem gesamten AV geht keine weitere Definition der ersten Tätigkeitsstätte hervor.
26.10.2022 um 22:56 Uhr
Es heißt ja vorrangiger und nicht ausschließlich.
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