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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freigesteller BR früher im Außendienst, jetziger Arbeitsplatz

BN
BR Neumitglied
Jun 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen,

Ich bin neu gewählter BR und soll jetzt zu 100% freigestellt werden. Ich war vorher als Außendienstmitarbeiter ca. 300 km vom Firmensitz tätig. Ich fahre ein Firmenfahrzeug mit 1%iger Versteuerung, keine Kilometer, da ich in der Region tätig bin. Die Firma hat neben dem Firmensitz noch 10 deutschlandweite Niederlassungen, die wir als BR auch betreuen. Hier die Fragen: Wenn ich freigestellt werde, ist mein Arbeitplatz dann am Firmensitz? Wenn der Firmensitz mein neuer Arbeitsplatz ist, muss ich dann die Kilometer versteuern und ist die Anreise Arbeitszeit?

Vielen Dank für eure Antworten

33708

Community-Antworten (8)

C
celestro

18.06.2021 um 12:49 Uhr

Aufgrund von:

https://www.prinz.law/urteile/BAG_7_ABR_46-90

würde ich sagen: Ja, Ja, Nein

K
Kjarrigan

18.06.2021 um 13:21 Uhr

sehe ich wie celestro

Ja - Arbeitsplatz ist am Firmensitz Ja - da dann Arbeitsort der Firmensitz ist - ist der Arbeitsweg von zuhause bis zum Arbeitsort zu versteuern Nein - da der Arbeitsweg Privatvergnügen ist, ist es keine Arbeitszeit

K
kratzbürste

18.06.2021 um 15:56 Uhr

Das mit dem Firmensitz sehe ich nicht unbedingt so. Als AD'ler ist dein Arbeitsplatz ja auch nicht im Betrieb und um als freigestellter tätig zu werden, muss man ja nicht im BR-Büro sitzen; insbesondere bei diversen Aussenstellen. Ich würde den Punkt einmal mit dem Arbeitgeber diskutieren.

C
celestro

18.06.2021 um 16:36 Uhr

@Kratzbürste

Aus "meinem" Link:

"Allerdings ist bei nach § 38 BetrVG freigestellten Betriebs­ratsmitglieder zu beachten, daß sie infolge ihrer Freistellung grundsätzlich die Pflicht haben, während ihrer arbeitsvertragli­chen Arbeitszeit am Sitz des Betriebsrats in dem Betrieb, zu des­sen Betriebsratsmitgliedern sie zählen, anwesend zu sein und sich dort für anfallende Betriebsratstätigkeit bereitzuhalten."

noch Fragen?

R
RudiRadeberger

18.06.2021 um 16:47 Uhr

300 km Arbeitsweg versteuern ist ein ziemlich dickes Brett. Ich würde ebenfalls mit dem AG das Gespräch suchen.

C
celestro

18.06.2021 um 16:50 Uhr

"300 km Arbeitsweg versteuern ist ein ziemlich dickes Brett."

darüber hätte sich mMn der BR bei der Auswahl der freizustellenden Person Gedanken machen sollen. ;-)

R
RudiRadeberger

18.06.2021 um 17:05 Uhr

Das stimmt. Aber auch ich als betroffener MA hätte das Szenario schon früher mal durchdacht.

C
celestro

18.06.2021 um 17:21 Uhr

Absolut! ...

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