W.A.F. LogoSeminare

Urlaubsanspruch

K
katerpaule
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ,habe mal ne Frage . Ich Stellvertretender Betriebsrat. Bei uns ist vollgendes Aufgetreten.Ein Arbeitnehmer war Vollzeit(30 Tage Urlaub) beschäftigt.Ab Sommer dieses Jahres arbeitet er verkürzt(wegen frühzeitiger Rente, nur 3 Tage die Woche). So nun, Neuer Arbeitsvertrag wurde nicht schriftlich gemacht.Der Arbeitgeber kürzte Ihm seinen Urlaub um 6 Tage plötzlich ohne ihm es Mittzuteilen. Ist die rechtens oder hat er keinen Anspruch mehr auf die 30 Tage da er verkürzt arbeitet.Hängt der Urlaub von den Arbeitstagen oder von den Wochenstunden ab?Danke für die Antwort.

94902

Community-Antworten (2)

G
gironimo

02.11.2014 um 23:23 Uhr

Der Urlaub wird auf Arbeitstage gewährt. Also nicht auf die Zahl der Wochenstunden. Daher ist es richtig, dass er nicht mehr 30 Tage bekommt, wenn er anstatt 5(?) nur noch 3 Tage arbeitet.

Es wäre noch zu hinterfragen, was im Tarifvertrag steht.

U
unwissender

03.11.2014 um 19:50 Uhr

schöner zug vom chef :-)

so hat er doch 8 wochen urlaub ;-)

lg

Ihre Antwort