Erstellt am 31.10.2014 um 07:39 Uhr von ickederdicke
Hi eine ausführlcihe Information findest du im Web bei Verdi-bub, einfach mal Arbeitszeit Arztbesuch googeln.
Erstellt am 31.10.2014 um 12:38 Uhr von Fragenmann
Ja kommt drauf an ob TVÖD oder nicht
Erstellt am 31.10.2014 um 13:03 Uhr von Pickel
Fragenmann hat erstmal ganz ganz wenig mit TVÖD zu tun.
Wenn ihr feste Arbeitszeiten habt und der Arzttermin nicht zu einer anderen Zeit wahrzunehmen wäre (akute Beschwerden, nüchtern bleiben, keine anderen Termine) ist es Arbeitszeit.
Wenn ihr Gleitzeit habt oder die o.g. Punkte nicht zutreffen, ist es Freizeit.
Dass Tarifverträge hier natürlich das Thema jeweils anders regeln können, hilft als Antwort bei der Frage nicht weiter.
Erstellt am 31.10.2014 um 16:09 Uhr von gironimo
Ich stimme Pickel in sofern zu. Wenn der Arztbesuch in der Arbeitszeit stattfinden MUSS, liegt ein Fall von § 616 BGB vor. Sonst nicht.
Per Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung kann (auch bei Gleitzeit) etwas anderes geregelt sein oder werden.
Erstellt am 05.11.2014 um 20:05 Uhr von Stoni
Ähm, bezahlte FREIZEIT für Arztbesuch? Was nu? FREIZEIT!