Hallo liebe Mitstreiter,

bin auf der Suche nach Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt:

Tarifvertrag sagt, daß Arztbesuch während der AZ nicht erfolgen darf. TV sagt aber auch, daß bis zu drei Tagen Krankheit AU-Bescheinigung nicht vorgelegt werden muß.

Wenn ich also zum Arzt gehe und danach zur Arbeit, dann mache ich ein Minus. Melde ich mich für den ganzen Tag ab, dann habe ich stressfrei die volle Stundenvergütung des Tages.

Hier ist also Regelungsbedarf gegeben. Der Vorschlag des AG ist, die Zeit des Arztbesuchs gutzuschreiben, die Wegezeit nicht und alles jederzeit auf Widerruf.

Habt Ihr Tips wie man das in eine gute BV gießen kann bzw. Urteile und § die uns da stärken?

lieben Gruß vom Packer