Betriebsvereinbarung Arztbesuch?
Hallo liebe Mitstreiter,
bin auf der Suche nach Erfahrungen zu folgendem Sachverhalt:
Tarifvertrag sagt, daß Arztbesuch während der AZ nicht erfolgen darf. TV sagt aber auch, daß bis zu drei Tagen Krankheit AU-Bescheinigung nicht vorgelegt werden muß.
Wenn ich also zum Arzt gehe und danach zur Arbeit, dann mache ich ein Minus. Melde ich mich für den ganzen Tag ab, dann habe ich stressfrei die volle Stundenvergütung des Tages.
Hier ist also Regelungsbedarf gegeben. Der Vorschlag des AG ist, die Zeit des Arztbesuchs gutzuschreiben, die Wegezeit nicht und alles jederzeit auf Widerruf.
Habt Ihr Tips wie man das in eine gute BV gießen kann bzw. Urteile und § die uns da stärken?
lieben Gruß vom Packer
Community-Antworten (11)
29.10.2008 um 13:25 Uhr
@packer warum wollt ihr sowas machen? würdet ihr durch eine solche BV als BR nicht zugeben, dass Handlungsbedarf besteht, weil AN evtl. blau machen? was will der AG denn im Gegenzug dafür von euch haben?; ich würd' die Hände da weg lassen und die Entscheidung über sein Verhalten dem AN überlassen; der Sachverhalt ist nicht nur bei euch so;
29.10.2008 um 13:38 Uhr
moin uhu,
es geht hier nicht um die schwarzen schafe (das sollte man als BR eh nicht regeln)!
es geht um die kollegen, die trotz! arztbesuchs (und dadurch verbundene nachteile) zur schaffe kommen obwohl sie nicht unbedingt müssten...
es geht mir also konkret um wegezeit und um den widerruf!
29.10.2008 um 14:01 Uhr
Hallo Packer, wenn Ihr, wie hier vorgeschlagen die Finger von der ganzen Sache laßt, so ist der Willkür des AG Tür und Tor geöffnet. Bei uns war die Wegezeit auch ein Tema, zumal die MA´s nicht alle im näheren Umfeld der Firma arbeiten (Gott sei Dank). Wir haben eine BV zum Thema Krankmeldung und Arztbesuche. Darin ist unter anderem geregelt, das im Monat 2 Stunden für Arztbesuch den Zeitkonten gutgeschrieben wird. Wenn also ein MA während der Kernzeit einen Arzttermin wahrnehmen muss, weil terminlich nicht anders machbar und er eine Bescheinigung vom Arzt mitbringt, so bekommt er die Zeit incl. Wegezeit gutgeschrieben. Beispiel: Kernzeit 8-16 Uhr, Arzttermin 15 Uhr, MA verläßt die Firma um 14.30 Uhr und war bis 15.45 Uhr beim Arzt, heißt, der MA bekommt eine Zeitgutschrift von 1 Stunde 15 Minuten. Für den Fall eines weiteren Arztbesuches innerhalb eine Monats hat er dann noch 45 Min. Zeitgutschrift offen. Ich gebe Dir vollkommen recht, was die schwarzen Schafe angeht, sollte ein BR nicht regeln, aber für die anderen Kollegen solltet ihr mit dem AG verhandeln.
29.10.2008 um 14:14 Uhr
moin hexe,
ich hab schon fast gezweifelt an dem forum ;)
mich interessiert jetzt aber brennend, wie ihr das ganze durchgeboxt habt?
und eventuell kannste mir ja auch mal ein anonymisierte exemplar zukommen lassen?
lieben gruß vom packer
29.10.2008 um 14:39 Uhr
Hallo Packer, och die Durchsetzung war eigentlich gar nicht so schwer, diese 2 Stundenregelung hatten wir schon lange, also zu Zeiten als es noch keinen bösen BR bei uns gab, somit haben wir die betriebliche Übung rangezogen und argumentiert, das die meisten MA von außerhalb kommen und ohne die Hinzunahme der Wegezeit mehr ganztägig krankgemeldet würde, da dies sonst zwangsläufig zu Minuszeiten führt und sich die MA logischerweise überlegen, dann noch arbeiten zu kommen. Das hat geholfen. Wenn Du mir mitteilst, wie ich Dir ein Exemplar zukommen lassen kann, werde ich das dann mal machen. Ist für Euch zumindest mal ne Richtlinie, vielleicht könnt Ihr ja auch noch mehr für Eure Kollegen rausholen. LG BR-Hexe
29.10.2008 um 15:11 Uhr
Hallo packer,
ist aber ein ungüstiger Manteltarifvertrag? Steht nichts weiter da?
Es gibt ja auch Arztbesuche, die aus medizinischen Gründen z.B. Tagsüber erfolgen müssen. Von terminschwierigkeiten bei fachärzten ganz zu schweigen.
Unser manteltarifvertrag hat dazu folgende regelung : "Freistellung von der Arbeit aus persönlichen Gründen: Der/die Arbeitnehmer/-in hat Anspruch auf Freistellung für die tatsächlich zur Erledigung einer Angelegenheit benötigte Zeit: a) beim Aufsuchen eines Arztes/einer Ärztin, sofern dies während der Arbeitszeit aus akutem Anlaß erforderlich ist, ... ... Bei sonstigen Arztbesuchen kann unbezahlte Freistellung erfolgen."
29.10.2008 um 16:49 Uhr
@packer
Es wäre tatsächlich interessant, was genau in eurem Tarifvertrag zu diesem Thema steht! "daß Arztbesuch während der AZ nicht erfolgen darf" steht da mit Sicherheit nicht! Du sagst ja selbst "Wenn ich also zum Arzt gehe und danach zur Arbeit, dann mache ich ein Minus". Also sind Arztbesuche ja doch erlaubt, allerdings halt nicht bezahlt. In unserem TV steht da z.B. dass der AN die Zeit vor- oder nacharbeiten darf.
Bitte vergesst nicht, dass Ihr keine BV abschliessen dürft über Themen die im Tarifvertrag abschließend geregelt sind, d.h. ohne das der Tarifvertrag eine Öffnungsklausel vorsieht (Tarifvorbehalt §77 (3) und §87 (1) BetrVG), zumindest nicht rechtswirksam. Eine BV wie die von BR-Hexe geht eigentlich nur, wenn eben der Tarifvertrag dazu keine Regelungen oder eine Öffnungsklausel enthält. Natürlich gilt wie immer der Grundsatz "wo kein Kläger..."
29.10.2008 um 17:22 Uhr
@RAKO wir gehören zu den Betrieben ohne Tarifvertrag und handeln unsere BV´s im Rahmen dr Gesetze und der Firmenstruktur mit dem AG aus
30.10.2008 um 10:39 Uhr
@BR-Hexe
Ich weiss, das Du dich in Rechtsfragen recht gut auskennst - aber nach §77 (3) (.. oder üblicherweise geregelt werden ..) habe ich gelernt, das da auch ein OT Betrieb keine rechtswirksammen BVs aushandeln kann. Der Einleitungssatz zu §87 ist da die speziellere Regelung (... Regelung nicht besteht ..) und erlaubt die Mitbestimmung eindeutig, aber Fitting meint dazu: "§77 schliesst nicht die Mitbestimmung aus, sondern nur den Abschluss einer BV", D.h. Mitbestimmen ja - BV nein! D.h. ihr dürft im Einzelfall über den Arztbesuch mitbestimmen, aber keine BV dazu abschliessen. Eigentlich widersinnig.... Naja - solange ihr Euch beide daran haltet und kein dritter auf dumme Ideen kommt (Klage) ....
01.11.2008 um 19:03 Uhr
@RAKO Das üben und lernen wir aber noch einmal neu, ja?
@packer So ganz verstehe ich die Aufregung nicht: Warum gibt es § 616 BGB? Oder das Urteil vom BAG vom 09.01.1985?
12.11.2008 um 11:30 Uhr
danke kölner, auf den 616er trinke ich sogar ein stängchen kölsch! das urteil finde ich allerdings nicht. an dem tag sind so einige raus am BAG :(
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