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Jetzt schon Urlaub für September 2015 beantragen

M
Morsch
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege sagt mit, dass er gerne ein Hotel für September 2015 buchen würde, das jetzt schon fast voll ist. Als er seinen Vorgesetzten fragt, meint dieser, dass erst im Januar 2015 eine Urlaubsplanung gemacht wird. Gibt es eine Möglichkeit, den Vorgesetzten dazu zu bringen, den Urlaubsantrag jetzt schon zu bearbeiten?

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Community-Antworten (6)

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Nubbel

30.10.2014 um 12:13 Uhr

wenn der br seinen pflichten nachkommt und dementsprechend eine bv verhandelt

H
Husmeester

30.10.2014 um 12:49 Uhr

Ich würde einfach buchen . Stornieren kann man immer noch und seriöse Anbieter nehmen nur Stornogebühren wenn man kurz vor Antritt der Reise storniert .

G
gironimo

30.10.2014 um 14:09 Uhr

Wann die Urlaubsplanung und wie gemacht wird und die Prozedur der Urlaubsgenehmigung unterliegen der Mitbestimmung des § 87 BetrVG.

Bevor Ihr hier Eure Mitbestimmung umsetzt (was wahrscheinlich etwas länger dauert, als jetzt Zeit ist), könntet Ihr mit Hinweis auf Eure Mitbestimmung den Chef auffordern, mal über seinen Schatten zu springen und dem Kollegen schon jetzt den Urlaub zu genehmigen.

P
Pickel

31.10.2014 um 14:07 Uhr

Vergesst bei allm Einsatz für den MA nicht dass dies auch negative Folgen für andere MA hat, die evtl auch gerne dann Urlaub hätten aber bis zum Planungsstart warten.

Auch eine BV mit verfrühten Buchunngsmöglichkeiten wie von Nubbel vorgeschlagen ist eine schlechte Idee, da viele MA zu dieser Zeit noch gar keine klaren Pläne haben und dadurch sich zu einem Zeitpunkt festlegen müssen, zu dem sie es nicht können.

N
Nubbel

31.10.2014 um 14:28 Uhr

pickel, wie kommst du denn der mitbestimmung nach?

die die last minute reisen können gerne später einreichen. aber ein dreiviertel jahr vor antritt zu buchen ist gängige praxis

P
Pickel

31.10.2014 um 15:58 Uhr

"die die last minute reisen können gerne später einreichen" und dann sind die Urlaubstage alle schon weg....

Es gilt beim Zeitpunkt einen Termin zu finden, der folgende Interessen vereint:

  • Frühbucher
  • normale Bucher
  • Prognosemöglichkeit des AG (stehen wichtige betriebl. Hindernisse an? Stehen Personalwechsel an? etc.)

Wo der Termin richtig liegt, müssen BR (in sehr enger Rücksprache zur Belegschaft) und AG gemeinsam ermitteln.

Der von Gironimo gemachte Vorschlag, einfach mal um eine Ausnahme zu bitten, ist an Kurzsichtigkeit aber wirklich nicht mehr zu überbieten.

Wenn ich bis zur offiziellen Eröffnung der Urlaubsplanung mit meinem Wunsch warten würde und ein Kollege dann schon sich neben der Regelung mit Hilfe des BR für den gleichen Zeitraum vorbeitgedrängelt hätte, würde ich einiges zu erzählen haben....

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