Jetzt schon Urlaub für September 2015 beantragen
Ein Kollege sagt mit, dass er gerne ein Hotel für September 2015 buchen würde, das jetzt schon fast voll ist. Als er seinen Vorgesetzten fragt, meint dieser, dass erst im Januar 2015 eine Urlaubsplanung gemacht wird. Gibt es eine Möglichkeit, den Vorgesetzten dazu zu bringen, den Urlaubsantrag jetzt schon zu bearbeiten?
Community-Antworten (6)
30.10.2014 um 12:13 Uhr
wenn der br seinen pflichten nachkommt und dementsprechend eine bv verhandelt
30.10.2014 um 12:49 Uhr
Ich würde einfach buchen . Stornieren kann man immer noch und seriöse Anbieter nehmen nur Stornogebühren wenn man kurz vor Antritt der Reise storniert .
30.10.2014 um 14:09 Uhr
Wann die Urlaubsplanung und wie gemacht wird und die Prozedur der Urlaubsgenehmigung unterliegen der Mitbestimmung des § 87 BetrVG.
Bevor Ihr hier Eure Mitbestimmung umsetzt (was wahrscheinlich etwas länger dauert, als jetzt Zeit ist), könntet Ihr mit Hinweis auf Eure Mitbestimmung den Chef auffordern, mal über seinen Schatten zu springen und dem Kollegen schon jetzt den Urlaub zu genehmigen.
31.10.2014 um 14:07 Uhr
Vergesst bei allm Einsatz für den MA nicht dass dies auch negative Folgen für andere MA hat, die evtl auch gerne dann Urlaub hätten aber bis zum Planungsstart warten.
Auch eine BV mit verfrühten Buchunngsmöglichkeiten wie von Nubbel vorgeschlagen ist eine schlechte Idee, da viele MA zu dieser Zeit noch gar keine klaren Pläne haben und dadurch sich zu einem Zeitpunkt festlegen müssen, zu dem sie es nicht können.
31.10.2014 um 14:28 Uhr
pickel, wie kommst du denn der mitbestimmung nach?
die die last minute reisen können gerne später einreichen. aber ein dreiviertel jahr vor antritt zu buchen ist gängige praxis
31.10.2014 um 15:58 Uhr
"die die last minute reisen können gerne später einreichen" und dann sind die Urlaubstage alle schon weg....
Es gilt beim Zeitpunkt einen Termin zu finden, der folgende Interessen vereint:
- Frühbucher
- normale Bucher
- Prognosemöglichkeit des AG (stehen wichtige betriebl. Hindernisse an? Stehen Personalwechsel an? etc.)
Wo der Termin richtig liegt, müssen BR (in sehr enger Rücksprache zur Belegschaft) und AG gemeinsam ermitteln.
Der von Gironimo gemachte Vorschlag, einfach mal um eine Ausnahme zu bitten, ist an Kurzsichtigkeit aber wirklich nicht mehr zu überbieten.
Wenn ich bis zur offiziellen Eröffnung der Urlaubsplanung mit meinem Wunsch warten würde und ein Kollege dann schon sich neben der Regelung mit Hilfe des BR für den gleichen Zeitraum vorbeitgedrängelt hätte, würde ich einiges zu erzählen haben....
Verwandte Themen
Aufsichtsrat
ÄlterHallo! ich bin seit 10 Jahren als AN-Vertreter im Aufsichtsrat eines komm. Unternehmens (GmbH) nach Drittelbet.Gesetz. Jetzt sollen wir für unsere AR- Arbeit ausstempeln. Sowohl für die AR- Sitzung
Einmalzahlungen bei zeitl. begrenzter EMR und OEG
ÄlterHallo zusammen, ich habe hier einen ziemlich kniffeligen Fall. Es handelt sich um einen Mitarbeiter, der seit 4 Jahren arbeitsunfähig ist. Dieser MA erhält seit 2013 eine zeitl. begrenzte Erwerbsm
Anspruch auf Vertragsverlängerung trotz Elternzeit?
ÄlterHallo, ich bin in der Zeit vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 aus sachlichem Grund zweckbefristet angestellt. Der Arbeitsvertrag läuft also am 31.12.2015 aus. Nun bin ich schwanger und würde gern bis zu
Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt
ÄlterHallo an Alle, folgendes Thema tut sich bei uns auf: Wir haben vor einiger Zeit eine Anhörung nach § 99 BetrVG bekommen. Eine Mitarbeiterin soll zum 01.05.2015 befristet für ein Jahr eingestellt
Seminar-betriebliche Notwendigkeit - was tun?
ÄlterHallo Ihr Alle.... Habe da mal eine Frage....Ich bin BR-Vorsitzende und wir haben nun einen Beschluss gefasst das ein BR-Mitglied zu einem Seminar fährt.Den Beschluss haben wir schriftlich verfasst