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Neue Überstundenregelung in Betriebsordnung

B
BFHGI
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, die geschäftsführung und wir handeln gerade eine betriebsordnung für unsere medienagentur aus. eigentlich sind die meisten punkte okay, nur habe ich bachschmerzen bei der von der gf gewünschten regelung zu den überstunden. es soll heissen, dass 10% der wochenstunden als überstunden mit dem gehalt abgegolten sind. das würde heissen, dass pro woche 4 überstunden ohne entgeld oder ausgleich geleistet werden sollen. das macht im monat 2 tage also pro jahr 24 tage. das entspricht ungefähr dem urlaub, den wir haben. da es im agenturwesen schon üblich ist, überstunden zu machen, haben wir vorgeschlagen, dass die regelung z.b. ab einem gehalt von 3000,- Euro wirksam sein soll. Unter dieser Gehaltsgrenze kann jede Überstunde ausgezahlt werden oder abgefeiert werden. Wir finden das viel gerechter, als wenn z.b. ein Berufseinsteiger mit einem relativ geringen Gehalt u.u. bis zu zwei Tage im Monat unendgeldlich mehr arbeiten soll. Die Geschäftsführung will sich allerdings darauf nicht einlassen. Habt Ihr Tipps, was man noch ins Rennen bringen kann? Dank Euch.

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Community-Antworten (9)

D
Dezibel

28.10.2014 um 22:54 Uhr

ohne entgeld oder ausgleich geleistet werden sollen Ich denke, das steht da so nicht. Wenn denn die Überstunden anfallen, dann sind sie bis ... blabla ... bereits abgegolten. Aber wer sagt denn dass sie anfallen MÜSSEN? Wenn ihr einen Betriebsrat habt, dann denke ich, dass da viel zu steuern ist. Seht zu, dass weniger Ü anfällt und vor allem, setzt sie vor Monatsende wieder ab. Husch husch, weg sind sie ...

M
metallica

28.10.2014 um 22:58 Uhr

Diesen Punkt könnt ihr nicht in einer Betriebsvereinbarung regeln, da hier der Tarifvorbehalt des § 77 III BetrVG greift. Dieser Teil wäre unwirksam. Dieser Wunsch der GF könnte nur mit einem Tarifpartner oder per AV mit jedem Einzelnen geregelt werden.

D
Dezibel

28.10.2014 um 23:01 Uhr

Fällt mir auch grade ein: Das geht nur im Arbeitsvertrag, das kann niemand für alle regeln. Und wenn, dann muss sich keiner daran halten. Es gilt, was im Vertrag steht.

K
Kölner

28.10.2014 um 23:41 Uhr

Es ist immer wieder erstaunlich und erschreckend, was sich manche BRs zutrauen, Regeln zu wollen. Wenn man sich als BR einer solchen Regelung hingeben Will, sollte man sofort das Mandat niederlegen!

M
Moreno

29.10.2014 um 07:16 Uhr

Ich stell mir grade vor wie es dann wäre wenn sich einer mit 2999 und einer mit 3001 Euro brutto mal im Gang treffen und über die neue Betriebsordnung reden lach

G
gironimo

29.10.2014 um 08:16 Uhr

Es ist schon so, wie oben geschrieben wurde. Der BR ist nicht berechtigt, eine derartige Regelung mit dem AG zu vereinbaren. Hier gilt § 77 Abs. 3 BetrVG auch dann, wenn es bei Euch keinen Tarif gibt.

Außerdem solltet Ihr Eure Mitbestimmung bei Mehrarbeit (§ 87 BetrVG) besser nutzen .

da es im agenturwesen schon üblich ist, Überstunden zu machen< eben nur mit vorheriger Zustimmung des BR; egal wie die finanzielle Regelung im Einzelfall aussehen möge.

Das Argument:"Der AN muss ja, weil er Einzelvertraglich verpflichtet ist Mehrarbeit zu leisten" hebelt nicht die Mitbestimmung aus.

Im Übrigen: Man sollte nicht zu viel in einer Betriebsordnung geregelt werden. Lieber Einzelvereinbarungen nach Themen.

M
martinez

29.10.2014 um 10:16 Uhr

Morgen,

sag deinem AG ganz kurz und knapp" §77 BetrVG Abs. 3 " und aus diesem Grund kann dieses nicht in einer Betriebsordnung geregelt werden.

Punkt aus.

Gruß

B
BFHGI

29.10.2014 um 10:37 Uhr

Vielen Dank für die Antworten. Den Paragraphen werden wir anbringen. In den Arbeitsverträgen steht noch aus der Zeit, als es den BR bei uns noch nicht gab, dass alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Das ist ja so nicht rechtens, oder? Also müssten alle Arbeitsverträge individuell neu angepasst werden. Wie können wir als BR denn bei einer individuellen Aushandlung jedes AN bezüglich dieses Punktes einwirken?

X
xumuimhxer

29.10.2014 um 11:47 Uhr

Wie können wir als BR denn bei einer individuellen Aushandlung jedes AN bezüglich dieses Punktes einwirken?

Ganz einfach: Indem ihr unbezahlte Überstunden nicht freigebt. Der AG kann dann jedesmal versuchen, sich Eure Zustimmung vom Gericht ersetzen zu lassen. Irgendwann wird ihm das vielleicht zu blöd werden...

Mehr Möglichkeiten sehe ich da übrigens nicht. Als BR könnt Ihr Euch nicht in individualvertragliche Absprachen einmischen, sondern nur diese durch Eure Mitbestimmungrechte aushebeln.

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