Zustimmung Betriebsrat bei "Beförderung" zum stellvertretenden Gruppenleiter
Hallo,
wenn jemand aktuell einen Job ausführt und dies sehr gut macht, und jetzt zum stellvertretenden Gruppenleiter (ca. 20 Mitarbeiter in der Gruppe) befördert werden soll, benötigt dies die Zustimmung des Betriebsrates?
Die Tätigkeiten des Mitarbeiter ändern sich nicht stark. Er vertritt halt eben den Gruppenleiter und unterstützt ihn ggf. bei seinen Aufgaben. Ansonsten übt er seinen ganz normalen Job weiterhin aus.
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!
Community-Antworten (3)
24.10.2022 um 23:27 Uhr
Keine Mitbestimmung.
25.10.2022 um 09:37 Uhr
Ich würde sagen, es kommt drauf an, ob es eine Stelle "Stellvertretender Gruppenleiter" gibt. Bei uns gibt es zwei Varianten, einmal die Position / Stelle des Stellvertreters, hier wird ausgeschrieben und versetzt und der BR natürlich angehört. Dann gibt es Stellen, in denen die Vertretung als Option bereits in der Stellenbeschreibung enthalten ist. Hier ist erfolgt keine gesonderte Mitbestimmung.
25.10.2022 um 20:24 Uhr
Also ich kenne niemanden, der nur die Position "Stellvertretender Gruppenleiter" besitzt. Nur Leute, die ihrer Hauptaufgabe nachgehen (z.B. Monteur, Elektroniker o.Ä.) und zusätzlich Stellvertretender Gruppenleiter sind.
Vielen Dank schonmal, das hat schon sehr geholfen!
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