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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zustimmung Betriebsrat bei "Beförderung" zum stellvertretenden Gruppenleiter

N
NewEngineer
Okt 2022 bearbeitet

Hallo,

wenn jemand aktuell einen Job ausführt und dies sehr gut macht, und jetzt zum stellvertretenden Gruppenleiter (ca. 20 Mitarbeiter in der Gruppe) befördert werden soll, benötigt dies die Zustimmung des Betriebsrates?

Die Tätigkeiten des Mitarbeiter ändern sich nicht stark. Er vertritt halt eben den Gruppenleiter und unterstützt ihn ggf. bei seinen Aufgaben. Ansonsten übt er seinen ganz normalen Job weiterhin aus.

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

24.10.2022 um 23:27 Uhr

Keine Mitbestimmung.

X
XYZ68

25.10.2022 um 09:37 Uhr

Ich würde sagen, es kommt drauf an, ob es eine Stelle "Stellvertretender Gruppenleiter" gibt. Bei uns gibt es zwei Varianten, einmal die Position / Stelle des Stellvertreters, hier wird ausgeschrieben und versetzt und der BR natürlich angehört. Dann gibt es Stellen, in denen die Vertretung als Option bereits in der Stellenbeschreibung enthalten ist. Hier ist erfolgt keine gesonderte Mitbestimmung.

N
NewEngineer

25.10.2022 um 20:24 Uhr

Also ich kenne niemanden, der nur die Position "Stellvertretender Gruppenleiter" besitzt. Nur Leute, die ihrer Hauptaufgabe nachgehen (z.B. Monteur, Elektroniker o.Ä.) und zusätzlich Stellvertretender Gruppenleiter sind.

Vielen Dank schonmal, das hat schon sehr geholfen!

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