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Beförderung - wann kann der BR die Zustimmung verweigern (Störung Betriebsfrieden)?

M
mulle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das Thema Beförderung eines Mitarbeiters: Wir hatten zur Abstimmung eine Beförderung im BR eingereicht bekommen. Dieses Person hatte in seiner jetzigen Tätigkeit die Aufgaben der Firma nicht so umgesetzt wie es eigentlich von solchen MA gewünscht ist. Ich wollte mich auf den Paragraphen BetrVG § 99 Absatz 2 Satz 6 stützen um diese Beförderung nicht zu akzeptieren. Ich gab als Begründung an, dass jemand der seine Arbeitsaufgaben nicht richtig erfüllt hat, den Betriebsfrieden in dem Sinne auch gestört hat. Liege ich da total falsch? Würde gerne einen Rat von ihnen haben.

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Community-Antworten (9)

K
Kölner

13.10.2006 um 11:52 Uhr

@Mulle Seit wann beurteilt ein BR denn AN? Und eine Beförderung soll den Betriebsfrieden stören? Wenn der Betriebsfrieden gestört wäre (und das ist er ja nicht) würde ich als BR eher den § 104 BetrVG sehen. Warum wollt Ihr überhaupt die Beförderung des Kollegen verhindern? Das ist doch wohl reichlich "anmassend"...

M
mulle

13.10.2006 um 12:06 Uhr

Hallo Kölner,

bei uns basieren Befördeungen nach einem AC Prinzip. Bei Personen im Management führt dieses AC der HR Bereich durch. Wir als BR können doch AN beurteilen auf Grund seiner bisherigen Arbeitsweise. Wir hatten im BR mit ihm öfters zu tun und wissen auch dass in seinem Arbeitsbereich nicht alles richtig und gut gelaufen ist. Darum war meine Frage ob wir rechtlich irgendwelche Chancen haben jemanden für eine Beförderung abzulehnen, da er in seiner jetzigen Tätigkeit wie schon gesagt des öfteren nicht die Leistungen die von ihm erwartet wurden erbracht hat. Ich sehe es nicht als anmassend an, ich möche nur damit eigentlich noch schlimmer verhindern. Wir als BR haben doch die Aufsichtspflicht gegenüber unseren AN.

P
pit47

13.10.2006 um 12:14 Uhr

Hallo Mulle, was ist das AC-Prinzip?

K
Küssi

13.10.2006 um 12:20 Uhr

AC- Assesment-Center...

Gruß! Küssi

M
mulle

13.10.2006 um 12:21 Uhr

Hallo pit 47,

das AC Prinzip geht bei uns folgend:

Es wird eine Ausschreibung von unserer GL in Schaukästen gehangen, z. B wie in diem Fall für einen neue Position die besetzt werden soll. Dann können sich die MA die dieses Anforderungsprofil erfüllen oder denken es zu erfüllen darauf bewerben. Bei einem Assessment-Center handelt sich um eine Methode zur Erfassung und Beurteilung einer großen Anzahl von persönlichen Fähigkeiten (soft skills) in Bezug auf ein spezielles Anforderungsprofil.

Diese Fähigkeiten werden durch standardisierte Tests erhoben oder von mehreren Personen in unterschiedlichen Übungen beobachtet und bewertet.

Assessment-Center werden überwiegend zur Personalauswahl eingesetzt.

K
Kölner

13.10.2006 um 12:28 Uhr

@Mulle Um so wichtiger: Warum soll der BR die Beförderung verhindern können?

B
Bergmann

13.10.2006 um 12:41 Uhr

@Kölner Um Schaden vom Unternehmen und der Belegschaft abzuwehren,z.B. verhindern das der stinkfaule Neffe vom Chef besser qualifizierten Bewerbern vorgezogen wird !

P
paula

13.10.2006 um 13:19 Uhr

@mulle also nur weil jemand seinen job nicht richtig macht stört er noch lange nicht den betriebsfrieden!! der gesetzgeber hatte da etwas anderes im sinne.

@bergmann ich glaube du verkennst etwas die rolle des BR. der BR ist nicht der gralshütter der schaden vom unternehmen abhalten soll. was das nasenprinzip angeht, das BetrVG läßt dies durchaus zu. der BR hat nur definierte gründe im rahmen des § 99 BetrVG und danach ist die bevorzugung einzelner nicht ausgeschlossen.

L
Lotte

15.10.2006 um 19:49 Uhr

mulle, mich beschleicht hier auch der leise Verdacht, dass der BR sich in Eurem Fall etwas anmaßen will, was ihm nicht zusteht.

Das BetrVG gibt es allerdings her, mit dem AG eine BV über Auswahlkriterien bei Beförderungen abzuschließen.

Darauf weist auch das BAG im nachstehenden Urteil hin http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/09_verletzung_einer_befoerderung

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