Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das Thema Beförderung eines Mitarbeiters:
Wir hatten zur Abstimmung eine Beförderung im BR eingereicht bekommen. Dieses Person hatte in seiner jetzigen Tätigkeit die Aufgaben der Firma nicht so umgesetzt wie es eigentlich von solchen MA gewünscht ist. Ich wollte mich auf den Paragraphen BetrVG § 99 Absatz 2 Satz 6 stützen um diese Beförderung nicht zu akzeptieren. Ich gab als Begründung an, dass jemand der seine Arbeitsaufgaben nicht richtig erfüllt hat, den Betriebsfrieden in dem Sinne auch gestört hat.
Liege ich da total falsch? Würde gerne einen Rat von ihnen haben.