Erstellt am 24.10.2022 um 12:38 Uhr von Relfe
wenn der Urlaubsanspruch besteht, dann hat der MA auch Anspruch den nehmen zu können.
Man hat entweder einen KA-Tag, an dem kann man keinen Urlaub nehmen (Ulaub und KA-Tag schließen sich aus) oder man hat einen Arbeitstag, an dem könnte man Urlaub nehmen.
--> für die Nichtgewährung von Urlaub müsste es schon einen anderen Grund geben als : wir haben KA