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Verlängerung Rahmenarbeitszeit

M
Murmel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir sind in unserer BR- Tätigkeit noch nicht so Sattelfest. Deshalb meine Frage an Euch. In unsrer BR-Vereinbarung ist eine Rahmenarbeitszeit von 9.30-20.00 Uhr geregelt. Nun soll diese für 3 Tage auf 22.00 Uhr verlängert werden.(wegen Center Neueröffnung) Haben wir in so einem Fall Mittbestimmungsrecht oder reicht die Info von unserem AG das es halt so ist. Danke im Vorraus.

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Community-Antworten (2)

A
arutta

22.10.2014 um 21:35 Uhr

Hallo Murmel, über die Arbeitszeit hat der BR Mitbestimmungsrecht. Sowas kann man mit eine Vereinbarung machen sonst aus 3 Tage werden 3 Jahre,

N
Nachalnik

25.10.2014 um 18:53 Uhr

@arutta, @Murmel schrieb doch das sie eine Betriebsvereinbarung haben.

@Murmel, Eure BV gilt! Will der AG andere Arbeitszeiten vereinbaren, muss er die bestehende BV kündigen und mit Euch eine neue BV abschließen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn in Eurer BV die Information enthalten ist, dass wenn betriebliche Notwendigkeiten bestehen die Rahmenarbeitszeiten zu ändern, dass sich der BR und AG dazu verpflichten die entsprechende BV anzupassen. In beiden Fällen seit Ihr jedoch in der zwingenden MBR. Sollte der AG dies nicht anerkennen, kurze Hinweis auf Anrufung einer Einigungsstelle – wirkt i.d.R. sicher – und Ablehnung der Dienstpläne mit den nicht BV konformen Arbeitszeiten ;)

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