Sehr geehrte Damen und Herren,
in welchem Rahmen darf ein Arbeitgeber mittels Direktionsrecht den Arbeitszeitkorridor bzw die Rahmenarbeitszeit ausweiten? Im konkreten Fall verlangt der Arbeitgeber eine Rahmenarbeitszeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr, wobei 11 Stunden Ruhezeit und 10 Stunden maximale Arbeitszeit eingehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen
N.Gruner