Erstellt am 04.12.2017 um 07:22 Uhr von Erbsenzähler
Gibt es einen Betriebsrat?
Was steht genau im Arbeitsvertrag bzw. Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit?
Erstellt am 04.12.2017 um 08:08 Uhr von Meyman
Unabhängig davon ob BV oder TV gibt. Das Arbeitszeitgesetz Parag. 3 sagt " die Werktägliche (6 Tage ) Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf 8 Stunden nicht überschreiten. Achtung Ausnahme: Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kslendermonaten oder knnerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das sind die mindest Standards
Erstellt am 04.12.2017 um 08:20 Uhr von Norman Gruner
Nein es gibt keinen BR. Arbeitsvertrag ist standard mit Zusatzvereinbarungen über Verzicht auf Weihnachtgeld usw. Es wurde eine 4 Tage Woche bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit vereinbart.
Erstellt am 04.12.2017 um 08:57 Uhr von Meyman
Ich machs kurz. Die Antwort auf deine Frage steht im Gewerbeordnung Paragraph 106.
Erstellt am 04.12.2017 um 14:49 Uhr von Roter Faden
@Meyman:
Gewerbeordnung??
@Norman G:
Du schreibst "Rahmenarbeitszeit" - d.h. die AG können sich innerhalb dieser
die Arbeitszeit "frei" einteilen?
"Standardarbeitsvertrag": stehen hier Arbeitszeiten (Beginn und Ende) drin?
Und wie läuft das ab: verteilt der AG jetzt neue Arbeitsverträge bzw. Zusätze?
Wie viele MA seid ihr denn?
Erstellt am 04.12.2017 um 15:20 Uhr von Meyman
@ Roter Faden, die Frage lautet " in welchem Rahmen darf der AG mittels Direktionsrecht.............." Daraufhin habe ich auf Gewerbeordnung Parag. 106 hingewiesen, weil da der Rahmen des Direktionsrechts steht. Klar soweit?
Erstellt am 31.12.2017 um 08:43 Uhr von Norman Gruner
Vielen Dank liebe Kollegen,
Ihr habt mir sehr weiter geholfen.
Wenn ich es richtig verstanden habe hat der AG durch §106 der Gewerbeordnung, ein ziemlich starkes Weisungsrecht.
Ich wünsche Euch allen einen guten Rutsch und ein tolles 2018
N. Gruner