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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einsicht in die aktuellen Dienstpläne

S
Sturkopp
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin neugewählter Betriebsrat und habe den Antrag gestellt, Einblick in die aktuellen Dienstpläne zu bekommen.Das wurde mir mit dem Hinweis-nur freigestellte BR hätten das Recht dazu- verwehrt. Ich denke nicht, dass es Unterschiede in den Rechten der Freigestellten zu den nicht-Freigestellten gibt. Einerseits wird der Datenschutz angebracht, da in dem Dienstplan auch persönliche Daten der MA hinterlegt sind, andererseits könnte ich ja bei Bedarf bei einem Freigestellten Einblick nehmen. Außerdem wurde von den Freigestellten die Angst geäußert, dass der AG die z,Zt. übliche Praxis in die aktuellen Dienstpläne einsehen zu können ändert in die reine Druckversion "Soll und Ist" Arbeitszeit. Somit ist aber die Überwachungspflicht des BR bzgl. der Arbeitszeit nicht zeitnah möglich.

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Community-Antworten (1)

G
ganther

21.10.2014 um 00:36 Uhr

Das Recht zur Einsicht hat der BR und nicht das einzelne BRM. Die Angst die da herrscht ist natürlich Blödsinn. So einfach kommt der AG da nicht raus. Der 80 BetrVG ist eure Anspruchsgrundlage

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