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Befristung einer prozentuale Arbeitszeiterhöhung

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azraela
Jan 2018 bearbeitet

Bei der auslaufenden Befristung einer prozentualen Arbeitszeiterhöhung und dem Hinweis des AN an das Personalamt erhält diese keine Reaktion vom Konzern - wie soll sich der AN nun verhalten?

  1. Noch einmal nachfragen?
  2. Ab Frist mit niedrigerer Stundenzahl arbeiten?
  3. Weiter mit höherer Stundenzahl arbeiten?
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Community-Antworten (3)

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nicoline

21.10.2014 um 09:08 Uhr

Es ist natürlich nicht die feine Art, auf eine Anfrage keine Antwort zu geben. Ob noch einmal nachfragen Sinn macht, muss der / die AN selber entscheiden. Erhält sie nicht noch am letzten Tag der Befristung eine Nachricht, dass sie weiter mit der Arbeitszeiterhöhung arbeiten soll (hat sie das denn beantragt?) endet der Vertrag über die Arbeitszeiterhöhung mit Ablauf der Frist und sie muss mit niedrigerer Stundenzahl arbeiten.

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azraela

21.10.2014 um 09:29 Uhr

Danke Nicoline. Muss das denn explizit beantragt werden? In dem Fall ist der AG darauf angewiesen, dass die letzte Stundenerhöhung beibehalten wird, da es da um Fördergelder geht, die nur bei der erhöhten Stundenzahl gezahlt werden.

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Hoppel

21.10.2014 um 10:08 Uhr

@ azraela

Hier weiß kein Mensch, ob Du dem AG auch mitgeteilt hast, dass Du nach Ablauf der befristeten Arbeitszeiterhöhung auch weiterhin gewillt bist, mehr zu arbeiten.

Wenn Du das dem AG nicht mitgeteilt hast, solltest Du das nachholen. Und warum fragst Du überhaupt, ob Du beim AG nochmal nachfragen sollst? Wenn keine Reaktion kommt, sollte das doch wohl selbstverständlich sein. Aber auch nur, wenn Du tatsächlich weiterhin mehr arbeiten möchtest. Ansonsten kehrst Du halt nach Befristungsende zu Deiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zurück.

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