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Zustimmung über rückwirkende Arbeitszeiterhöhung

H
hueseyin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen.

Der AG hat schriftlich um Zustimmung zur Arbeitszeiterhöhung bei einem MA zum 01.10.2013 (!) angefragt. Ich persönlich bin gegen eine rückwirkende Zustimmung, weil meiner Meinung nach das Betriebsverfassungsgesetz hier gegen eine Zustimmung spricht. Die Kolleginnen und Kollegen die aus der selben Abteilung stammen wollen der rückwirkenden Arbeitszeiterhöhung zustimmen, damit betreffende Person keine finanziellen Nachteile erleidet.

Können wir absagen und dennoch dazu auffordern mehr geleistete Stunden zu bezahlen (evtl. mit Zuschlägen) und nicht etwa dafür dem MA einen Freizeitausgleich anzubieten? Darüber hinaus könnten wir auch die Tatsache, dass der Betriebsrat über die demnach bis jetzt geleisteten Überstunden nicht informiert worden ist, doch auch rügen, oder?

Mit freundlichem Gruß,

Hüseyin

1.59503

Community-Antworten (3)

C
Charlys

17.10.2013 um 16:07 Uhr

Wieviel Stunden alt und wieviele Stunden NEU sind es denn?? Denn die Erhöhung der Wochenarbeitszeit um >9 Sdt. ist dem BR gem § 99 zur MB vorzulegen

H
hueseyin

17.10.2013 um 16:20 Uhr

Hallo Charlys.

Die wichtigen Eckdaten habe ich nicht geschrieben. Sorry.

Der MA hat vor einigen Monaten auf 450-Euro-Basis angefangen, also Minijob. Nun soll daraus eine TZ-Stelle von 12 Wochenstunden werden. MA befindet sich übrigens derzeit in Elternzeit.

MfG,

Hüseyin

G
gironimo

17.10.2013 um 18:59 Uhr

lohnt der Aufstand?

Klar, der AG hat einen Fehler gemacht. Aber ich würde es dabei belassen, den Fehler zu rügen.

Nur wenn das Verhältnis zum AG auf der Weise schlecht ist, dass er ständig Anhörungen "vergisst", wären härtere Schritte angezeigt.

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