Samstagsarbeit
Hi,
in den Arbeitsverträgen unserer Werker steht: Der Mitarbeiter erklärt sich bereit, Überstunden zu leisten.
Heist es das der Arbeitgeber, während der normalen Arbeitstage (Mo - Fr) Überstunden verlangen kann ? Oder müsste die Samstags arbeit extra erwähnt werden?
Gruß
Community-Antworten (1)
21.10.2014 um 08:26 Uhr
Klingt, als hättet ihr keinen Betriebsrat. Deshalb können, wenn es arbeitsvertraglich vereinbart wurde, Überstunden einfach angeordnet werden. Im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes, und natürlich auch für den normalen Werktag Samstag. Hättet ihr einen Betriebsrat, würde dieser gemäß § 87 BetrVG über "Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage" und über eine "vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit" mitbestimmen. Wobei Mitbestimmen heißt, der AG fragt an, der BR genehmigt. Oder auch nicht.
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