„0“ Linie – Ausgleichszeitraum
Moin moin. Wir sind ein Metallbetrieb. Ich habe eine Frage bezüglich der sogenannte „0“ Linie – Ausgleichzeitraum. Versteht man so richtig: wenn an der Stichtag 01.01, das Zeitguthaben 10 Stunden beträgt und der MA innerhalb 12 Monaten immer im Plus ist, nie die 10 Stunden oder weniger erreicht und am Ende des Jahres 20 Stunden gut hat, bekommt er 10 Überstunden + die Zuschläge dafür? Kann man auswählen, dass nur die Zuschläge bezahlt werden und die Überstunden weiter gutgeschrieben werden? Wenn die "0" Linie (10 Stunden in diesen Fall) am 01. August beispiel erreicht wird fängt von dort wieder der Ausgleichszeitraum oder bleibt immer 01.01? Wir haben diese Woche Versammlung und wollten entsprechend die Belegschaft richtig informieren. Allerdings bin ich jetzt nicht gerade informiert ob der Tarifvertrag einen Stichtag vorgesehen hat. Danke schon mal und guten Wochenstart.
Community-Antworten (1)
20.10.2014 um 12:19 Uhr
Wenn der Stichtag der 1.1. ist, dann bleibt er es auch, egal über welche Nullinie Du gehst. Normalerweise pendelt man ja in gewissen Breiten, aber abgerechnet wird am Stichtag. WIE das gemacht wird, sollte in einer BV geregelt sein.
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