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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitaufnahmen aus der Perspektive von REFA (Rechte Pflichten BR)

C
Chris86
Apr 2022 bearbeitet

Hallo an die Runde,

ich möchte gerne eine Frage hier stellen. Vorab zu mir. Ich bin in meinem Werk für die Zeitstudien zuständig und allgemein der Abteilung Kontinuierliche Verbesserung zugeordnet. Zu meinen Aufgaben gehört u.a. die Durchführung von mehrtägigen Workshops, im Rahmen derer versucht wird, OEE, Produktivitäten etc. der einzelnen Linien zu verbessern, zB durch das systematische Auffinden von Fehlern, Verteilen von Arbeitsinhalten und dadurch Optimierung des Layouts der Linie.

Nun ist es so, dass der BR bei uns im Werk einem die Arbeit schon sehr schwer macht. Die Vorbereitung für einen Workshop beinhaltet beispielweise die Aufnahme des IST-Stands, auch bezüglich der Taktzeiten in der Linie. Um den Sachverhalt abzukürzen: Der BR vermutet hinter jeder Aktion eine Einflussnahme auf z.B. die Höhe der Prämie. Im Grunde geht es jedoch lediglich um die Optimierung einer Linie. Gemäß BR dürfte ich keinerlei Videos von den Abläufen der MA machen (nicht mal mit deren persönlichen Zusage), keine Leiharbeiter messen und müsste alles schriftlich beantragen, was dann zunächst von der BR-Versammlung abgesegnet werden muss. Dieses Vorgehen, auch bezüglich der schriftlichen Beantragung und Warten auf ein "OK" sprengt jeglichen zeitlichen Rahmen, der meiner Abteilung zur Vorbereitung der Workshops zur Verfügung steht (der Betriebsrat würde sich bereits für das OK mehrere Tage evtl. Wochen zeitlassen). Würden ich dieses Vorgehen so handhaben, käme auf gut deutsch bei meiner Arbeit nicht mehr viel bei rum. Mein Arbeitsalltag bestünde mehr daraus, auf ein OK zu warten, denn (dringend notwendige) Optimierungen durchzuführen. Ich versuche dem BR zu erklären, dass für die Austaktung von Arbeitsstation a bis x im Rahmen des Optimierungsworkshops, die Genauigkeit wie bei einer lohnrelevanten Zeitaufnahme nicht erforderlich ist und ich diese Ergebnisse auch nicht für lohnrelevante Aktivitäten verwenden möchte.

Mir würde es jetzt erstmal darum gehen, von euch zu erfahren, wobei der BR sich einmischen darf (Informations- und Mitbestimmungsrecht) und wo hier die Grenzen liegen. Was darf ich im Rahmen der Optimierungen tun, ohne dass sich der BR einmischen darf, wenn ich beispielsweise schwarz auf weiß darlege, die Zeiten nicht für lohnrelevante Handlungen zu verwenden.

Danke für eure Auskunft.

Freundliche Grüße

5.246014

Community-Antworten (14)

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BRHamburg

10.09.2020 um 06:40 Uhr

Die Frage dürfte hier nicht wirklich zu 100% geklärt werden können, da es schon ganz genau darauf ankommt was genau kontrolliert bzw. ausgewertet wird. Ein Informationsrecht hat das BR Gremium immer. Mein Vorschlag wäre zu versuchen eine BV zu machen in der man regelt was gemacht werden soll und wozu die Daten genutzt werden dürfen und wer sie einsehen darf. Vielleicht kann man so schon einige Fragen klären.

T
Thomas63

10.09.2020 um 10:18 Uhr

Wenn Du Zeiten stoppst sind es schon Leistungskontrollen und die sind Mitbestimmungspflichtig. Wir handhaben das bei uns im BR so das ein Verantwortlicher in einer BR-Sitzung vorstellt was Er an welcher Anlage machen möchte. Das eine IST aufnahme gemacht wird ist bei uns normal. Daraus ergeben sich möglichkeiten oder auch nicht sich einzelne Prozesse genauer anzuschauen. Anschließend werden die Ergenbisse in einer BR-Sitzung präsentiert und der Verantwortliche informiert über die nächsten Schritte. Dabei gibt es meist Diskussionen, das must du aber aushalten.

T
takkus

10.09.2020 um 10:28 Uhr

Hier ist ein Forum für Betriebsräte. Wenn du wissen möchtest wie du das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aushebeln kannst und den Betriebsrat aus der Firma bekommst, dann bemühe bitte mal Google. Dort wirst Du fündig!

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rtjum

10.09.2020 um 11:23 Uhr

wenn ihr das mit REFA macht, dann gibt es zu dem Thema doch bestimmt eine BV, die solltest Du dir durchlesen denn da sollten alle diese dinge je genannt und geklärt sein. Ansonsten kannst Du versuchen den BR zu überzeugen.

K
krambambuli

10.09.2020 um 13:30 Uhr

Wenn die Zeit nicht reicht, den BR in angemessener Form zu beteiligen, stimmt eure eigene Organisation nicht. Ihr solltet euch dann keine Gedanken über die Organisation anderer Arbeitsplätze machen, sondern erst einmal die eigenen Abläufe optimieren. Du sprichst hier im Übrigen Mitbestimmungfragen des § 87 Abs. 1 Nr. 1,2,6,7 und § 94 BetrVG an. Und selbst bei eurem Training können Mitbestimmungsrechte der § 97 und 98 BetrVG betroffen sein.

C
Chris86

10.09.2020 um 14:20 Uhr

Auf so eine Antwort wie die letzte hab ich gewartet, ist aber nicht zielführend. Erstens ist es sehr gut möglich, Dinge zu blockieren, indem man es endlos in die Länge zieht, vgl. ein Fussballspiel, das in den letzten 20 Minuten durch ständige Unterbrechungen seitens der führenden Mannschaft, zu einem zähen Gekicke verkommt, in dem kein Spielfluss mehr möglich ist.

Und zum 2., wie gesagt.., es geht ja auch darum, dynamisch den aktuellen Stand von Anlagen und Arbeitsplätzen zu checken. Das heisst, wenn sich eine Produktionslinie beispielsweise aktuell im Anlauf befindet, also gar nicht prämienmässig einfließt, will ja das Engineering bzw. die Fertigungsleitung wissen, auf welchem Stand (auch bezüglich Anlagen-Abnahme vom Lieferanten) sich die Arbeitsplätze und Maschinenzeiten aktuell befinden. Deshalb sind, da natürlich Engineering-seitig ständig Verbesserungen einfließen, sehr dynamisch die Zeiten zu nehmen, um zu beurteilen, ob man sich optimierungsseitig auf dem richtigen Weg befindet. Hier kann man nicht 2 Wochen auf ein eventuelles ok vom BR warten.

W
wdliss

10.09.2020 um 14:26 Uhr

"Auf so eine Antwort wie die letzte hab ich gewartet" In dem Fall ist dein Problem aber nicht der BR sondern der Gesetzgeber. Von dem stammt das BetrVG welches hier Anwendung findet.

R
rtjum

10.09.2020 um 14:28 Uhr

Was erwartest Du in einem Forum für Betriebsräte? Das man dir sagt wie sch... euer BR ist, das wird sicherlich nicht passieren!!!

Wenn Dir das, was bei euch passiert, nicht passt, dann musst Du nach Deinem Vorgesetzten gehen, der zu seinem bis dass das irgendwann bei der GL landet und die muss dann mit dem BR eine Betriebsvereinbarung machen damit sowas zukünftig schneller machbar ist. ein vernünftiger BR wird sich guten Argumenten und einer ordnungsgemäßen BV mit Absicherung der Rechte der Arbeitnehmer nicht verweigern können.

C
Chris86

10.09.2020 um 14:46 Uhr

Was ich in einem Forum für Betriebsräte erwarte? -> Neutralität und Objektivität, denn ich versuche, auch wenn das natürlich nicht immer leicht ist, die selbige beizubehalten.

Ich erwarte auch keine Beurteilung unseres BR. Habe lediglich versucht, die Situation zu beschreiben.

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takkus

10.09.2020 um 16:21 Uhr

Frag Euren Anwalt.

W
warum

06.04.2022 um 16:09 Uhr

Hallo, ich habe immer einen gepflegten Umgang mit unseren Betriebsräten gehabt. Es ist wichtig, sich gegenseitig zu informieren und die gegenseitigen Anliegen ernst zu nehmen. Und Ja- sicher ist aus BR- Sicht nicht alles toll, was die Firmen da so veranstalten. Aber auch ich stelle in meiner Tätigkeit in einem Unternehmen (trotz Zeitlohn !) fest, dass es immer mehr Argwohn und immer weniger Willen zur Zusammenarbeit und Pragmatismus gibt. Selbst dann, wenn wie es mir in einem aktuellen Projekt ausschließlich um ergonomische Verbesserungen für die MitarbeiterInnen geht. Ich versteh' die Welt nicht mehr! Man kann alles fordern, was das Recht zulässt liebe Betriebsräte. Wenn das ohne wirklich relevanrten Nutzen für die Belegschaft überhand nimmt ("Toll, da können wir mitreden, machen wir es dem AG so schwer wie möglich..." - Ich verstehe den Threadstarter sehr gut, obwohl ich grundsätlich ein Fan der Arbeitgeberrechte bin), hat das unausweichlich bitterste Konsequenzen. Unternehmen haben nämlich auch sehr viele und auch sehr unangenehme Rechte. Wenn man erst den Punkt erreicht hat, an dem in der Führungsetage keiner mehr an eine fruchtbare Zusammenarbeit glaubt, wird die Box der Pandora geöffnet. Und dann ist es die letzte ehrenvolle Aufgabe des BR über Abfindungen (incl. der eigenen...) zu verhandeln. Wir werden jetzt leider verkauft ("zu teuer, zu unflexibel"), vermutlich an einen Chinesen. Was glaubt ihr denn, was der sich um Datenschutz oder Mitbestimmung schert? Ich bin dann mal auf Jobsuche...

C
celestro

06.04.2022 um 16:16 Uhr

Denkst Du, nach 1,5 Jahren bringt Dein Post noch jemanden weiter?

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XYZ68

06.04.2022 um 17:22 Uhr

Celestro, du hast ja Recht, aber warum scheint hier ein echtes Verständnisproblem zu haben. Ich will also trotzdem kurz meinen Senf dazugeben

Am einfachsten für den Arbeitgeber ist in so einer Situation den BR von Anfang an mit einzubeziehen. Arbeitskreis gebildet, BR-Mitglieder integriert und die bringen auch gleich ihren Input mit ein. Und dieser wird nicht einfach abgetan "die BR-Spinner haben ja keine Ahnung" sondern wird angehört und auch beachtet. Meist finden sich dann ganz hilfreiche Lösungen und das BR-Gremium beschließt dann auch die Durchführung (handhaben wir bei neuen Abläufen schon seit längerem erfolgreich so).

Bei neu anlaufenden Linien kann der Arbeitgeber die Maschinenzeit messen, bis er seine Taktzeiten hat. der Einfluss des Menschen ist hier meist geringer als gedacht. kleine Episode aus vor BR Zeiten Mein Chef zu mir: Ihr müsst endlich eure Soll-Stückzahl schaffen, du musst dein Team dahin bringen. ICH: wir können das, sorg für ausreichend Material, das in Ordnung ist und dass die Anlage nicht ständig in Störung ist, Die Mannschaft kann es. In 90 % der Fälle hing es am fehlenden Material oder fehlerhaften Material oder an Störungen an der Linie.

Der Arbeitgeber, der verkaufen will wird übrigens verkaufen und solange die Produktion nicht verlagert wird, gelten immer noch die Gesetze vor Ort und in Deutschland ist das halt auch das BetrvG. Für diese Rechte muss man sich aber auch einsetzen. Aber laut deinem Post, lieber warum: " obwohl ich grundsätlich ein Fan der Arbeitgeberrechte bin" wirst du dich nicht für deine Rechte einsetzen.

C
celestro

06.04.2022 um 18:45 Uhr

Angesichts von:

"ich habe immer einen gepflegten Umgang mit unseren Betriebsräten gehabt."

denke ich, es sollte bei:

"obwohl ich grundsätlich ein Fan der Arbeitgeberrechte bin" eher Arbeitnehmerrechte heißen.

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