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Anhörung oder nicht

P
Personalerin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wenn eine Aushilfskraft mit 9,00 Std. in ein SV-pflichtiges Verhältnis mit 20,00 Stunden aufstocken möchte, muss man den Betriebsrat dazu auch anhören? Dieser Mitarbeiter ist ja bereits im Unternehmen tätig?

Danke und Viele Grüße

74602

Community-Antworten (2)

G
gironimo

17.10.2014 um 18:47 Uhr

.... man hätte ja auch eine zweite Kraft einstellen können,,,,

also Anhörung des BR.

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