Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen
bei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG
Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Informationen bietet oder Formfehler in der Anhörung sind, um hierüber eine Abstimmung im BR zu machen. Der BR fordert vom AG die fehlenden Informationen bzw. die Überarbeitung der Anhörung. Diese geht dann mit den Infos erneut ein. BEGINNT DANN DIE NEUE FRIST ZU LAUFEN???
Oder ist es zwingend, dass die Anhörung innerhalb von 1 Woche bearbeitet werden muss. Wenn ja dann geht nur ein Widerspruch. Doch was gibt man als Grund an, wenn die Anhörung Formfehler enthält oder in der Anhörung erwähnte Anlagen NICHT enthalten sind.
Wichtig hier beginnt die Frist neu zu laufen, denn wenn nicht dann müssen wir diese schnellsten bearbeiten. Eigentlich wollten wir erst die Infos und Dokumente, möchten aber nicht zu Ungunsten des Mitarbeiters einen Fehler begehen mit der Frist. Denn dann wäre nach 1 Woche automatisch zugestimmt.
Community-Antworten (9)
28.08.2019 um 17:48 Uhr
Moin,
m.W. nach beginnt grundsätzlich die Frist dann zu laufen, sobald eine ordnungsgemäße Anhörung dem Betriebsrat zugegangen ist. Ist die Anhörung noch nicht ordnungsgemäß (weil z.B. nicht vollständig), dann läuft auch noch keine Frist.
Sollte es darüber zum Streit kommen wäre das in letzter Konsequenz eine Sache für das Arbeitsgericht. Und bei dem ist man, wie auf hoher See, in Gottes Hand :D
28.08.2019 um 17:51 Uhr
Kannst Du mir auch sagen wo das steht? (Gesetz)
28.08.2019 um 17:55 Uhr
Kannst Du mir auch sagen wo das steht? (Gesetz)
28.08.2019 um 18:27 Uhr
Kommentare zum BetrVG z.B. Fitting zu § 102 Kapitel V. Folgen mangelhafter Anhörung ab RN 56 z.B. Zitat RN 57: Die Einhaltung de4s Anhörungsverfahrens ist Wirksamkeitsvorausetzung jeder Kündigung
Die Folgen einer Mangelhaften Anhörung z.B. Unwirksamkeit der Kündigung tägt der AG.
Letzlich kann sich BR entscheiden, ob er dem AG mittteilt das etwas mangelhaft ist und ihn auffordern eine neue Mängelfreie Anhörung mit neuem Fristbeginn zukommen zu lassen oder ob der BR keine Stellungnahem abgibt, aber den MA über die Mängel informiert. Der MA könnte dann in einem Kündigungsschutzprozess die mangelhafte Anhörung anführen.
28.08.2019 um 18:47 Uhr
Vielen Dank Kjarrigan
28.08.2019 um 18:55 Uhr
Kjarrigan - Du sagst keine Stellungnahme abgeben als BR... Sollte man nicht dem AG in jeden Fall etwas mitteilen (Zustimmung, Ablehnung, zur Kenntnisnahme)
28.08.2019 um 18:59 Uhr
Wenn nicht korrekt angehört wird, dann ist das so gut wie keine Anhörung. Wenn es keine Anhörung gibt, dann gibt es auch keinen Handlungsbedarf. Ob so ein Vorgehen auf Dauer gut für die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist steht auf einem anderen Blatt. Ich würde den AG darauf aufmerksam machen, dass die vorgelegten Unterlagen meines Erachtens nicht aussagekräftig sind und ihn auffordern nachzubessern.
28.08.2019 um 19:03 Uhr
Was bringt dem Mitarbeiter mehr
- ein Widerspruch vom BRnach Erhalt anständiger Anhörung
- BR äußert sich nicht dazu, dann ist automatisch nach 1 Woche zugestimmt. Der Mitarbeiter geht vor Gericht und bringt die Fehler in der Anhörung vor.
29.08.2019 um 15:13 Uhr
Eindeutig ein Widerspruch des BR. Denn dann kann der AN nach einer Klageerhebung vor Gericht vom Arbeitgeber verlangen, dass er ihn nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt. § 102 Abs. 5 BetrVG
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