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Fristverlängerung bei ordentlichen Kündigungen

J
Janey
Aug 2019 bearbeitet

bei ordentlichen Kündigung beträgt die Bearbeitungsfrist 1 Woche nach Erhalt der Anhörung vom AG. - BetrVG

Beginnt die Frist neu zu laufen, wenn eine Anhörung zur Kündigung jedoch nicht genügend Informationen bietet oder Formfehler in der Anhörung sind, um hierüber eine Abstimmung im BR zu machen. Der BR fordert vom AG die fehlenden Informationen bzw. die Überarbeitung der Anhörung. Diese geht dann mit den Infos erneut ein. BEGINNT DANN DIE NEUE FRIST ZU LAUFEN???

Oder ist es zwingend, dass die Anhörung innerhalb von 1 Woche bearbeitet werden muss. Wenn ja dann geht nur ein Widerspruch. Doch was gibt man als Grund an, wenn die Anhörung Formfehler enthält oder in der Anhörung erwähnte Anlagen NICHT enthalten sind.

Wichtig hier beginnt die Frist neu zu laufen, denn wenn nicht dann müssen wir diese schnellsten bearbeiten. Eigentlich wollten wir erst die Infos und Dokumente, möchten aber nicht zu Ungunsten des Mitarbeiters einen Fehler begehen mit der Frist. Denn dann wäre nach 1 Woche automatisch zugestimmt.

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Community-Antworten (9)

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EDDFBR

28.08.2019 um 17:48 Uhr

Moin,

m.W. nach beginnt grundsätzlich die Frist dann zu laufen, sobald eine ordnungsgemäße Anhörung dem Betriebsrat zugegangen ist. Ist die Anhörung noch nicht ordnungsgemäß (weil z.B. nicht vollständig), dann läuft auch noch keine Frist.

Sollte es darüber zum Streit kommen wäre das in letzter Konsequenz eine Sache für das Arbeitsgericht. Und bei dem ist man, wie auf hoher See, in Gottes Hand :D

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Janey

28.08.2019 um 17:51 Uhr

Kannst Du mir auch sagen wo das steht? (Gesetz)

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Janey

28.08.2019 um 17:55 Uhr

Kannst Du mir auch sagen wo das steht? (Gesetz)

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Kjarrigan

28.08.2019 um 18:27 Uhr

Kommentare zum BetrVG z.B. Fitting zu § 102 Kapitel V. Folgen mangelhafter Anhörung ab RN 56 z.B. Zitat RN 57: Die Einhaltung de4s Anhörungsverfahrens ist Wirksamkeitsvorausetzung jeder Kündigung

Die Folgen einer Mangelhaften Anhörung z.B. Unwirksamkeit der Kündigung tägt der AG.

Letzlich kann sich BR entscheiden, ob er dem AG mittteilt das etwas mangelhaft ist und ihn auffordern eine neue Mängelfreie Anhörung mit neuem Fristbeginn zukommen zu lassen oder ob der BR keine Stellungnahem abgibt, aber den MA über die Mängel informiert. Der MA könnte dann in einem Kündigungsschutzprozess die mangelhafte Anhörung anführen.

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Janey

28.08.2019 um 18:47 Uhr

Vielen Dank Kjarrigan

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Janey

28.08.2019 um 18:55 Uhr

Kjarrigan - Du sagst keine Stellungnahme abgeben als BR... Sollte man nicht dem AG in jeden Fall etwas mitteilen (Zustimmung, Ablehnung, zur Kenntnisnahme)

S
seehas

28.08.2019 um 18:59 Uhr

Wenn nicht korrekt angehört wird, dann ist das so gut wie keine Anhörung. Wenn es keine Anhörung gibt, dann gibt es auch keinen Handlungsbedarf. Ob so ein Vorgehen auf Dauer gut für die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist steht auf einem anderen Blatt. Ich würde den AG darauf aufmerksam machen, dass die vorgelegten Unterlagen meines Erachtens nicht aussagekräftig sind und ihn auffordern nachzubessern.

J
Janey

28.08.2019 um 19:03 Uhr

Was bringt dem Mitarbeiter mehr

  1. ein Widerspruch vom BRnach Erhalt anständiger Anhörung
  2. BR äußert sich nicht dazu, dann ist automatisch nach 1 Woche zugestimmt. Der Mitarbeiter geht vor Gericht und bringt die Fehler in der Anhörung vor.
A
angi1

29.08.2019 um 15:13 Uhr

Eindeutig ein Widerspruch des BR. Denn dann kann der AN nach einer Klageerhebung vor Gericht vom Arbeitgeber verlangen, dass er ihn nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigt. § 102 Abs. 5 BetrVG

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