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Essengeld für Küchenpersonal?

R
Richtermaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben in unserer Einrichtung eine hauseigene Küche mit Küchenpersonal, welche für unsere Kinder und Personal die Mahlzeiten zubereitet. Der AG hat das Personal verpflichtet, die täglich anstehende Kostprobe, welche ja eine Köche laut Gesetz machen muss, privat zu bezahlen. Also das volle Essengeld, wie für eine volle Mittagsmahlzeit. Ist dies rechtens? Da wir der Meinung sind, dass die Kostprobe durchzuführen ist und die Köchin damit nicht ihren Mittagshunger stillt. So kann sie auch nicht finanziell belangt werden. Hoffentlich ist mein Anliegen zu verstehen. Danke

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

15.10.2014 um 19:04 Uhr

Nein - natürlich geht das nicht. Wenn eine Kostprobe gemacht werden muss, ist das ein Arbeitsvorgang.

Aber Ihr seit ja in der Mitbestimmung - würde ich mal behaupten. Nämlich über § 87 Abs. 1 Nr 10+11 BetrVG.

Einfach mal vorpreschen. Fordert doch am Besten, der Chef möge selbst die Kostprobe vornehmen oder es Unterlassen eigenständig ohne Zustimmung des BR, Entgeltgrundsätzen fest zu legen.

H
Hoppel

16.10.2014 um 17:38 Uhr

@ Richtermaus

" Der AG hat das Personal verpflichtet, die täglich anstehende Kostprobe, welche ja eine Köche laut Gesetz machen muss, privat zu bezahlen."

Da Du ja auf eine gesetzliche Verpflichtung hinweist, wirst Du das Gesetz doch bestimmt auch benennen können. In welchem Gesetz/Paragraphen steht denn geschrieben, dass eine tägliche KOSTprobe genommen werden muss?

In diesem Infoblatt ist davon jedenfalls nichts zu lesen ...

http://www.offenbach.de/stepone/data/pdf/af/20/00/rpks-infoblatt18abgabe-gemeinschaftsverpflegung-lang.pdf

Unabhängig davon sollte einem schon der ganz gesunde Menschenverstand sagen, dass ein AG Kosten aus ihm auferlegten gesetzlichen Pflichten nicht auf seine AN abwälzen kann.

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