Hallo,
wir haben in unserer Einrichtung eine hauseigene Küche mit Küchenpersonal, welche für unsere Kinder und Personal die Mahlzeiten zubereitet. Der AG hat das Personal verpflichtet, die täglich anstehende Kostprobe, welche ja eine Köche laut Gesetz machen muss, privat zu bezahlen. Also das volle Essengeld, wie für eine volle Mittagsmahlzeit. Ist dies rechtens? Da wir der Meinung sind, dass die Kostprobe durchzuführen ist und die Köchin damit nicht ihren Mittagshunger stillt. So kann sie auch nicht finanziell belangt werden.
Hoffentlich ist mein Anliegen zu verstehen.
Danke