Hausverbot für Fremdfirmenmitarbeiter?
Die zu einem Seniorenwohnheim gehörende Küche,wird von einer Fremdfirma (Catering) betrieben.Die Fremdfirma ist für die Verpflegung der Senioren verantwortlich. Meine Frage: Kann der Direktor des Seniorenwohnheims ein Hausverbot an einen Mitarbeiter,oder Betriebsratangehörigen (Küchenpersonal) der Fremdfirma aussprechen? Es liegen keine arbeitsrechtlichen Vergehen vor.
Wer weiß Bescheid?
Community-Antworten (4)
10.11.2007 um 19:00 Uhr
Er hat Hausrecht und somit das Recht jedem ein Hausverbot auszusprechen ohne Angabe von Gründen.
11.11.2007 um 22:25 Uhr
@xonic4711: Mit der Aussage wäre ich etwas vorsichtiger. Das ausgesprochene Hausverbot gegen ein BR-Mitglied kann auch einen Verstoß gegen das BetrVG darstellen, da jedes BR-Mitglied das Recht hat Arbeitnehmer am Arbeitsplatz aufzusuchen. Außerdem wäre auch die Frage zu stellen, wie der Arbeitsvertrag des betroffenen Arbeitnehmers aussieht. Wenn dort als Arbeitsort z.B. dieses Seniorenwohnheim ausdrücklich bezeichnet wäre, dann würde dies eine "Kündigung durch konkludentes Verhalten" darstellen. Der Arbeitnehmer wäre durch das Hausverbot gehindert, seinen Arbeitsplatz aufzusuchen. Diese Form der Kündigung wäre aber nicht zulässig. Eine Versetzung des Arbeitnehmers würde aber durch das eingeschränkte Direktionsrecht und die Zugehörigkeit zu BR kaum möglich. Hier sollte man nähere Einzelheiten wissen, bevor eine eindeutige Antwort gegeben werden kann
12.11.2007 um 01:31 Uhr
Wenn ich das richtig verstanden habe ist der Mitarbeiter im BR der Fremdfirma und nicht des Seniorenheimes. Natürlich fehlen hier Details, da stimme ich dir zu. Wäre schön noch ein paar Einzelheiten zu erfahren.
12.11.2007 um 09:43 Uhr
@xonic4711,
"einen Mitarbeiter,oder Betriebsratangehörigen (Küchenpersonal) der Fremdfirma aussprechen?".. der Fremdfirma steht doch da eindeutig! Du hast das richtig verstanden!
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